Amsterdam: Weltweit erste Homosexuellen-Ehen geschlossen - DER SPIEGEL
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Amsterdam Weltweit erste Homosexuellen-Ehen geschlossen

Seit heute ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in den Niederlanden per Gesetz erlaubt, standesamtlich zu heiraten. In der Nacht zum Sonntag nutzten gleich vier Paare diese weltweit einzigartige Möglichkeit.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Amsterdam - Vor Bürgermeister Job Cohen gaben sich drei schwule Paare und ein lesbisches Paar im Amsterdamer Rathaus das Ja-Wort.

"Amsterdam ist die Schwulen-Hauptstadt Europas, vielleicht gar der ganzen Welt", meinte der Bürgermeister nach der Trauungszeremonie zur Vorreiterrolle der Niederlande bei der entsprechenden Gesetzgebung. Heiraten dürfen aber nur homosexuelle Paare, von denen mindestens ein Partner seinen festen Wohnsitz in den Niederlanden haben muss.

Gegen die Opposition christlicher Parteien

Das neue Gesetz war gegen die heftige Opposition christlicher Parteien und Gruppen vom Parlament verabschiedet worden. Auch bei der mitternächtlichen Feier in Amsterdam demonstrierten Gegner mit Spruchbändern gegen die Abkehr vom traditionellen Ehe-Verständnis. Ein Vertreter des Standesamtes schätzte, dass bald 15 Prozent aller Eheschließungen auf Homosexuellen-Ehen entfallen könnten.

"Ehe zweiter Klasse" war nicht genug

Die am Sonntag getrauten Paare hatten bereits von der seit 1998 für alle Paare bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Gemeinschaft amtlich registrieren zu lassen. Damit können hetero- und homosexuelle Paare ohne offizielle Trauung Anpassungen an Namens-, Erb- und Steuerrecht in Anspruch nehmen. Diese "Ehe zweiter Klasse" habe ihnen aber nicht ausgereicht, sagte einer der "Hochzeiter", der mit seinem Partner bereits seit 36 Jahren zusammenlebt.

Auch Adoption erlaubt

Die Trauung vor dem Standesbeamten ermöglicht ihnen jetzt auch die Adoption von niederländischen Kindern. Bei der Geburt eines Kindes in einer Lesben-Verbindung gilt die Partnerin der Mutter nur dann ebenfalls als erziehungsberechtigt, wenn sie das Kind adoptiert.