Kfz-Versicherung-Vergleich: Die besten Autoversicherungen 2025 | Stiftung Warentest

Kfz-Versicherung im Vergleich Tarife für Verbrenner und E-Autos: Diese sind gut und günstig

Datum: •
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Beate Bexterm­öller, Dr. Jóhanna Ýr Bjarnadóttir
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Kfz-Versicherung im Vergleich - Tarife für Verbrenner und E-Autos: Diese sind gut und günstig

Auto­versicherung. Unser Tarif­vergleich zeigt, mit welchen Angeboten Sie gut fahren. © Getty Images / Halfpoint Images

In unserem Kfz-Versicherungs­vergleich haben wir 157 Tarife untersucht − und nennen güns­tige Angebote für Jung und Alt. Mit einem Wechsel lassen sich Hunderte Euro sparen.

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Zeit für den Kostencheck am Jahres­ende: Oft kündigen die Auto­versicherungen in diesen Wochen höhere Beiträge an. Doch vielleicht können Sie dem Preis­anstieg davon­fahren, indem Sie den Anbieter wechseln. Die Stiftung Warentest hat 157 Tarife verglichen und güns­tige Angebote ermittelt. Das sind fast alle Auto­versicherungen, die am Markt verfügbar sind, etwa von ADAC, Huk oder VHV. Dabei sind auch Internet­tarife und Tarife mit Werk­statt­bindung – für Verbrenner und E-Autos. Wir haben für jeweils drei Alters­gruppen ermittelt, wie viel Kfz-Haft­pflicht­versicherung, Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung kosten.

Der richtige Zeit­punkt für den Wechsel ist meist der Herbst. Bis einen Monat vor Jahres­ende können die meisten Versicherten ordentlich kündigen. Da nahezu alle Policen von Januar bis Dezember laufen, muss die Kündigung einer solchen Kfz-Versicherung bis spätestens zum 30. November beim Versicherer einge­gangen sein. Kündigen können Sie außerdem nach einem Schadens­fall. Und Sie können sich natürlich neu versichern, wenn Sie sich ein anderes Auto kaufen. Vergleichen Sie immer die Preise, um den für Sie besten und güns­tigsten Schutz zu finden. Es lohnt sich. Das gilt sogar, wenn Sie erst kürzlich den Anbieter gewechselt haben. Guten und güns­tigen Versicherungs­schutz − sowie Tipps, mit denen Sie sogar ohne Anbieter­wechsel sparen − finden Sie hier bei der Stiftung Warentest.

Warum sich der Kfz-Versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Wir zeigen die Leistungen von 157 Tarifen der Kfz-Versicherung und das Preis­niveau der Angebote anhand verschiedener Modell­kunden. Alle wichtigen Anbieter von Allianz, ADAC Auto­versicherung, über Europa, Huk-Coburg, VHV und WGV sind im Vergleich enthalten, Sie bekommen Informationen für fast alle Angebote am deutschen Markt. Sie können nach Beitrags­niveau und besonderen Leistungen für Teil- und Voll­kasko filtern.

Die beste Kfz-Versicherung für Sie

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen individuellen Tarif­vergleich. Machen Sie Vorgaben zu Ihren persönliche Leistungs­vorstel­lungen und Ihrem privaten Fahr­zeug – ob Verbrenner oder Elektro­auto. Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen güns­tige geeignete Angebote für Kfz-Versicherungen auf stets aktuellem Stand. So können auch Fahr­anfänger und Senioren schnell eine güns­tige Kfz-Versicherung für sich ermitteln.

Riesige Preis­unterschiede

Die Preis­unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungen sind zum Teil sehr groß. Alle, die aktuell bei einem sehr teuren Anbieter versichert sind, können durch einen Wechsel teil­weise mehr als 1 000 Euro pro Jahr sparen. Diejenigen, die ihre Auto­versicherung trotzdem nicht wechseln wollen, bekommen nach Frei­schalten der Test­ergeb­nisse viele Tipps, wie sie ihre bestehende Versicherung optimieren und güns­tiger machen.

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Auswahl nach Preis oder Leistung

Wollen Sie nur eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung haben, können Sie bei der Auswahl vor allem nach dem Preis gehen. Alle Haft­pflicht­angebote bieten im Wesentlichen den gleichen Schutz.

Bei Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung sind die Leistungs­unterschiede enorm. Die Stiftung Warentest bietet zwei Wege zum güns­tigen Tarif: über unsere Vergleichstabelle und über unseren individuellen Kfz-Tarifvergleich (nach Frei­schaltung verfügbar), der auf der Basis Ihrer Angaben den individuellen Beitrag errechnet. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten keine Werbemails von Versicherern.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung immer zum Ende des Versicherungs­jahres ordentlich kündigen, Kündigungs­frist: ein Monat. Oft entspricht das Versicherungs­jahr dem Kalender­jahr. Außerdem dürfen Sie bei Beitrags­erhöhung oder Fahr­zeugwechsel kündigen.

Güns­tige Auto­versicherung für Sie

Manche Vergleichs­portale zeigen nur ausgewählte Angebote – unser individueller Kfz-Tarif­vergleich ermittelt nach Ihren Vorgaben eine güns­tige Kfz-Versicherung aus dem Angebot fast aller am Markt verfügbaren Tarife – für Kundinnen und Kunden der Stiftung Warentest. So können Sie sehen, wie viel Einspar­potenzial ein Tarifwechsel in Ihrem Fall hat.

Kfz-Versicherungs­vergleich: Diese Leistungen sind wichtig

Bei der Suche nach einer passenden Auto­versicherung sind einige Leistungen besonders wichtig. Die Stiftung Warentest zeigt, worauf die Auto­besitzer bei der Auswahl eines Tarifs auf jeden Fall achten sollten.

100 Millionen Euro Deckungs­summe

Durch einen schweren Auto­unfall können Millionenschäden entstehen. Der Haft­pflicht­schutz muss deshalb weitreichend sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung eine Deckungs­summe von 100 Millionen Euro und mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Gleich­zeitig ist es sinn­voll, in der Kasko­versicherung eine Selbst­beteiligung zu vereinbaren, weil das erheblich Beitrag spart.

Haft­pflicht, Teilkasko- und Voll­kasko­versicherung

Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Die Haft­pflicht­versicherung ist für Halter eines Autos gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht der Fahrer einen Unfall­schaden, über­nimmt die Haft­pflicht den Schaden des Unfall­gegners. Für Unfall­schäden am eigenen Auto zahlt sie bei selbst verschuldeten Unfällen allerdings nicht. Das tut die Voll­kasko­versicherung.

Voll­kasko­versicherung. Für Neuwagen und hoch­wertige Gebraucht­wagen empfiehlt sich der Abschluss einer Voll­kasko-Police. Sie über­nimmt Schäden am eigenen Auto, die durch eigene Fahr­fehler entstanden sind. Außerdem enthält sie alle Teilkasko­leistungen und deckt Schäden durch Vandalismus ab.

Teilkasko­versicherung. Auch die Teilkasko­versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie über­nimmt Schäden am eigenen Fahr­zeug, die durch Ereig­nisse wie Brand, Hagel oder einen Zusammen­stoß mit Wildtieren entstehen. Versichert ist das eigene Auto auch gegen Diebstahl. Die Entscheidung für oder gegen einen Teilkasko­schutz hängt zum Beispiel vom Alter des Autos ab. Für alle, die ein recht junges, bei Dieben beliebtes Auto fahren, ist der in der Teilkasko enthaltene Diebstahl­schutz oft sinn­voll.

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© Stiftung Warentest

Schutz bei grober Fahr­lässig­keit

Kommt es zu einem Schaden an Ihrem Auto, weil Sie beim Fahren nicht vorsichtig genug waren, kann Ihre Voll­kasko­versicherung die Zahlung wegen grober Fahr­lässig­keit kürzen, in Extremfällen sogar runter bis auf 0 Euro. Grob fahr­lässig wäre es zum Beispiel, wenn Sie beim Links­abbiegen unacht­sam sind und mit einem gerade­aus fahrenden Auto der Gegen­fahr­bahn zusammen­stoßen.

Gute Voll­kaskotarife heben sich von der Konkurrenz ab und verzichten bei solchen Unfällen auf eine Zahlungs­kürzung wegen grober Fahr­lässig­keit.

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Neuwert­entschädigung fürs neue Auto

Für Neuwagen­besitzer ist es ärgerlich, wenn sie kurz nach dem Auto­kauf ein voll­kasko­versichertes Auto zu Schrott fahren und nur noch den Zeit­wert ersetzt bekommen. Neuwagen verlieren sofort nach Zulassung schnell an Wert. Einige Kasko­versicherungen bieten bis zu drei Jahre nach Kauf einen Neuwert­ersatz an, sodass Halter oder die Halterin den Wagen neu kaufen kann.

Wenn Sie in unserer Daten­bank mit den Test­ergeb­nissen die Suche auf Kasko­angebote mit dem Stiftung-Warentest-Mindest­schutz beschränken, bekommen Sie Tarife angeboten, die mindestens 24 Monate nach Auto­kauf Neuwert­entschädigung beinhalten.

Schutz für Schäden am eigenen Wagen durch Tiere

Alle, die eine gute Auto­versicherung mit Teilkasko­schutz abschließen möchten, sollten ein Angebot wählen, das Schäden am eigenen Wagen durch Tierbisse ganz allgemein abdeckt. Es gibt auch einige wenige Angebote, die nur von Mardern verursachte Biss­schäden versichern. Außerdem sollten Unfälle mit allen Tieren, zumindest allen Wirbeltieren versichert sein, nicht nur Kollisionen mit Haarwild.

Rabatt­schutz gegen Preis­anstieg nach Unfall

Vielen Auto­fahrern ist es wichtig, dass ihre Versicherung einen Rabatt­schutz enthält. Darunter versteht man einen Schutz gegen die Verteuerung der Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall („Rück­stufung im Schadens­fall“).

Alle, die eine Kfz-Versicherung mit Rabatt­schutz abge­schlossen haben, sind gegen einen Preis­anstieg wegen der Rück­stufung geschützt. Der aktuelle Auto­versicherer berechnet den Versicherungs­beitrag also so, als sei der Unfall nicht passiert.

Der Rabatt­schutz kostet in der Regel einen Aufpreis. Über den individuellen Kfz-Tarif­vergleich können Sie sich Angebote für Ihre Vorgaben zu Auto­typ, Alter, Fahrer­kreis und jähr­licher Kilo­meterfahr­leistung mit und ohne Rabatt­schutz ausrechnen lassen. So ermitteln Sie den Preis­aufschlag für den Rabatt­schutz.

Versicherungs­schutz fürs E-Auto

Die Reparatur eines Schadens an einem Elektro­auto ist immer noch teurer als bei einem Verbrenner. Für ein wert­volles E-Auto sollten Besitzer daher eine Voll­kasko­versicherung abschließen. Auch dafür finden sie über unseren individuellen Kfz-Tarif­vergleich mit ihren Vorgaben leistungs­starke Angeboten. Nach dem Frei­schalten der Test­ergeb­nisse finden Sie auch Tipps, worauf Sie beim Abschluss einer Auto­versicherung fürs E-Auto besonders achten sollten.

So haben wir die Kfz-Versicherungen getestet

Im Test. Insgesamt 157 Angebote für Kfz-Haft­pflicht- und Kaskotarife von 66 Versicherern, die mindestens in Europa und den außer­europäischen EU-Gebieten leisten.

Berechnung des Beitrags­niveaus

In der Haft­pflicht gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene zehn Jahre alte Gebraucht­wagen und die maximale Deckungs­summe (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In der Teilkasko gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene sechs Jahre alte ­Gebraucht­wagen, in der Voll­kasko gilt es für sechs Neuwagen­typen, die im ersten Halb­jahr 2024 oft verkauft wurden. In den Testergebnissen online und in der Komplettübersicht als PDF ist zu jedem untersuchten Versicherungs­angebot ein Beitrags­niveau („weit besser“, „besser“, „durch­schnitt­lich“, „schlechter“, „weit schlechter“) angegeben. Es zeigt, wie der Jahres­beitrag eines Tarifs im Vergleich zum Durch­schnitt der untersuchten Tarife liegt – ob das Angebot also im Markt­vergleich eher günstig oder eher teuer ist.

Modell­kunden. Abge­fragt haben wir die Jahres­beiträge für Modell­kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modell­kunden sind alleinige Fahrer des Pkw und je nach Alter in den Schadenfrei­heits­klassen 2, 15 oder 35. Kein Haus, keine Garage, keine weiteren Verträge beim Versicherer, 12 000 Kilo­meter im Jahr. Wohn­ort: ein Post­leitzahlenbezirk mit mitt­lerer Regionalklasse.

Selbst­behalt. Teilkasko 150 Euro, Voll­kasko 300 Euro. Die Voll­kasko umfasst Teilkasko mit 150 Euro Selbst­behalt.

Mindest­schutz von Stiftung Warentest empfohlen

Von uns empfohlene Mindest­leistungen:

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Deckungs­summe 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Erweiterte Kfz-Haft­pflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).

Kasko­versicherung

Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln; Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“.

Voll­kasko: Neupreis­erstattung mindestens 24 Monate, Schadenrück­kauf und Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit.

Erläuterungen zu den Produktmerkmalen

Ein Ja‑Häkchenin den Ergeb­nissen bedeutet, dass der Tarif diesen Punkt erfüllt.

Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetz­liche Mindest­deckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.

Deckung pro Person. Hier ist an­gegeben, welche Höchst­grenzen pro geschädigter Person gelten. Die ­gesetzliche Maximal­deckung bei ­Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind ­sinn­voll.

Mallorca­police. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene ­Auto in Deutsch­land vereinbarten ­Deckungs­summen (falls die Deckung durch den Mietwagen­anbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haft­pflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatz­schutz ratsam.

Ja‑Häkchen = Hier gilt die volle, im Haft­pflicht­vertrag vereinbarte Deckung.

eingeschränkt= Deckung begrenzt, teils auf die deutsche gesetzliche Mindest­höhe.

Verpflichtende Werk­statt­bindung im Kasko­vertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent güns­tiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werk­statt zu wählen und hat dann Vorteile wie zum Beispiel einen reduzierten Selbst­behalt.

Ja‑Häkchen = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutsch­land nur in Werk­stätten re­parieren lassen, die der Versicherer vorgibt.

Ausgewählte Leistungen in der Kasko

(Für Elektro­autos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)

Neupreis­entschädigung. Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neupreis in dieser Zeit ab Erst­zulassung (nur an Erst­besitzer).

Kauf­preis­entschädigung. Bei ­Gebrauchten gibt es den Kauf­preis für diesen Zeitraum ab Kaufdatum.

Tierbiss­schäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.

Ja‑Häkchen = An allen Teilen.

eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.

Erweiterter Wild­schaden. Oft zahlt die Kasko nur für Un­fälle mit Haarwild wie Rehe und Wild­schweine, nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.

Ja‑Häkchen = Diese Tarife umfassen alle Tiere.

eingeschränkt = Haarwild und bestimmte weitere Tiere.

Neu für Alt. Wird das Auto nach ­einem Kaskoschaden repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.

Ja‑Häkchen = Kein Abzug bei Neula­ckierung.

Verzicht auf grobe Fahr­lässig­keit. Baut der Kunde grob fahr­lässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.

eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.

Schadenrück­kauf. In Voll­kasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und die Rück­stufung in eine schlechtere Schadens­frei­heits­klasse vermeiden.

Rabatt­schutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten ­Unfall nicht in eine teurere Schadenfrei­heits­klasse. Bei einem Versicherer­wechsel muss diese „Sonder­einstufung“ nicht akzeptiert werden.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Auslands­schaden­schutz. Anbieter kümmert sich um Regulierung nach unver­schuldetem Unfall im Ausland.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Fahrer­unfall­versicherung. Verursacht der Fahrer oder die Fahrerin einen Unfall, ist der Schaden versichert, etwa bei Verletzungen.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Besondere Leistungen für E-Autos

Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge (Plug-Ins).

Neupreis­erstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraus­setzungen (etwa: neues Fahr­zeug, Erst­besitz) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebs­jahr (Abzug Neu für Alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadens­fall werden die Reparatur­kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug „Neu für alt“ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamt­höhe der Erstattung limitiert ist.

Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurz­schluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schaden­regulierung durch den Versicherer zieht keine Rück­stufung des Vertrages nach sich. Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkasko­leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Voll­kasko­versicherung.

Diebstahl­schutz für Lade­kabel, mobiles Ladegerät, Schaden­ersatz für Wall­box. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegen­stände unter Verschluss verwahrt sind.

Allgefahren­deckung für den Akku in Voll­kasko: In der Regel keine feste Betrags­grenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes. Bestimmte Schaden­arten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abge­sichert (z. B. Über­spannungs­schäden, Bedien­fehler am Akku).

Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wasser­container (Akku-Lösch­kosten).

Auto­schutz­brief: Kann gegen Mehr­beitrag zusätzlich zur Auto­versicherung abge­schlossen werden. Der Auto­schutz­brief über­nimmt die Kosten des Abschleppens zur nächsten Lade­station, wenn der Akku des Wagens versehentlich leer gefahren wurde.

Ja‑Häkchen = Volle Kosten­über­nahme, wenn Versicherer das Abschleppen organisiert. Sonst wird maximal der ausgewiesene Betrag erstattet.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • meisterhell am 16.10.2026 um 16:02 Uhr
    Anzeige von Fahrlehrertarifen

    Aus irgendeinem Grund werden mir immer auch Fahrlehrertarife angezeigt, das scheint ein Fehler zu sein. Habe nichts dergleichen angegeben, nur beim zweiten Fahrer "Lehrer".

  • meisterhell am 16.10.2026 um 15:50 Uhr
    Fahrlehrertarife will ich nicht sehen

    Aus irgendeinem Grund werden mir immer auch Fahrlehrertarife angezeigt, das scheint ein Fehler zu sein. Habe nichts dergleichen angegeben, nur beim zweiten Fahrer "Lehrer" ausgewählt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2026 um 10:49 Uhr
    Andres Ergebnis

    @ARE_SW: Aufgrund der vielen und zum Teil unterschiedlichen Eingabemöglichkeiten in den Feldern zur individuellen Auswertung hier und auf anderen Websites / beim Anbieter direkt, passiert e leicht, dass die Dateneingabe nicht zu 100% identisch ist und zu einem anderen Ergebnis führt. Sie können uns gern Screenshots von Ihrer Dateneingabe bei Check24 zusenden sowie die PDF zur Auswertung bei uns und wir schauen uns das an:
    Leserservice.Finanzen@Stiftung-Warentest.de

  • ARE_SW am 13.10.2026 um 23:13 Uhr
    Versicherungsvemittler..

    wie Check24 kommen bei gleichen Daten zu anderen Ergebnissen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.10.2026 um 08:30 Uhr
    eVB-Nummer

    @Milo1374: Die eVB-Nummer bekommen Sie vom Versicherer, oft gleich direkt nach dem Online-Abschluss des Tarifes.
    Dieser Test dient dazu, einen günstigen Tarif zur Autoversicherung zu suchen. Nutzen Sie bitte den individuellen KFZ-Tarifvergleich unter Punkt 5, um einen günstigen Tarif zu finden. Für den Abschluss der Autoversicherung wenden Sie sich direkt an den Versicherer. Viele Versicherer ermöglichen den Abschluss online auf ihrer Website.