Feuerwehrleute in Mülheim an der Ruhr klagtenGerichtsurteil – Bereitschaftszeit der Feuerwehr ist Arbeitszeit
Zwei klagende Feuerwehrleute aus Mülheim an der Ruhr waren in erster Instanz erfolglos. Nun stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass sie für Alarmbereitschaftszeiten finanziell entschädigt werden müssen.