Urteil des BundesverwaltungsgerichtsAnwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen
Ohne Erlaubnis ist das Parken mit zwei Autoreifen auf dem Gehweg verboten, geduldet wurde es bislang in vielen Städten dennoch. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Anwohner gegen das Gehwegparken vorgehen können – zumindest unter gewissen Umständen.