Alle Deutschland-Artikel vom 07. Februar 2017
Unbekannter schießt auf syrisches Flüchtlingskind

Bad SalzuflenUnbekannter schießt auf syrisches Flüchtlingskind

Ein dreijähriger syrischer Junge ist in Bad Salzuflen von einem Projektil aus einem Luftgewehr verletzt worden. Vom Schützen fehle bislang jede Spur, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Detmold am Dienstag.

Rettungskräfte finden Frau und zwei Kinder tot

DramaRettungskräfte finden Frau und zwei Kinder tot

Rettungskräfte haben in einer Wohnung im oberfränkischen Kirchehrenbach drei Leichen entdeckt. Nach Angaben einer Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberfranken handelt es sich um eine Frau und zwei Kinder.

Razzien gegen 16 Reichsbürger

PolizeieinsatzRazzien gegen 16 Reichsbürger

In mehreren Bundesländern sind am Dienstag Objekte sogenannter Reichsbürger durchsucht worden. Die Razzien richteten sich gegen 16 Beschuldigte im Alter von 40 bis 62 Jahren.

Attacken auf Polizisten sollen strenger bestraft werden

BundesjustizministerAttacken auf Polizisten sollen strenger bestraft werden

Polizeibeamte sind auf Konfliktsituationen eingestellt — doch immer wieder kommt es auch zu rabiaten Attacken. Um die Abschreckung zu erhöhen, sollen aggressiven Bürgern künftig eher Konsequenzen drohen.

Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Autor Pirinçci
Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Autor Pirinçci

Geldstrafe wegen KZ-AussageStrafbefehl wegen Volksverhetzung gegen Autor Pirinçci

Wegen einer Hetzrede bei der islamfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden soll der deutsch-türkische Autor und Rechtspopulist Akif Pirinçci 11.700 Euro Strafe zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl sei am 1. Februar zugestellt worden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar
Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar

GerichtsurteilVorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar

Wenn der Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen. Das Amtsgericht Köln entschied jetzt zu Gunsten der Kläger, die einen Reisevertrag wegen einer Flugverlegung gekündigt hatten. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.