Laut GerichtsbeschlussPorno-Portale verstoßen gegen deutschen Jugendschutz
Für die Angebote sei eine echte Altersüberprüfung der Nutzer einzurichten – ansonsten drohe eine Sperrung. Der Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden.