Klage beim Obersten Gerichtshof des Landes Moskau will LGBT-Bewegung als extremistisch einstufen und verbieten lassen
Polizisten umringen eine Kundgebung für LGBTQ-Rechte in Sankt Petersburg (2019)
Foto:Anton Vaganov / REUTERS
Russland schränkt seit Jahren die Rechte der LGBTQ-Gemeinschaft immer weiter ein. Den nächsten Schritt in diesem Prozess hat nun das Justizministerium in Moskau vorbereitet: Die Behörde reichte eigenen Angaben zufolge beim Obersten Gerichtshof des Landes eine Verwaltungsklage ein, »um die internationale LGBT-Bewegung als extremistisch anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten«. Eine entsprechende Anhörung ist demnach bereits für den 30. November vorgesehen.
Aus der kurzen Mitteilung des Ministeriums ging nicht hervor, ob sich das angestrebte Verbot auf bestimmte Organisationen bezieht oder die Bewegung allgemein – und wie diese Zugehörigkeit definiert werden soll.
Russlands Führung vergesse »wieder einmal«, dass die LGBTQ-Gemeinschaft »Menschen sind, Bürger dieses Landes wie alle anderen auch«, sagte die Direktorin des Fonds Sphere, einer Organisation zur Verteidigung der LGBTQ-Rechte in Russland, Dilija Gafurowa, der Nachrichtenagentur AFP. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben wolle die Regierung »uns nicht nur aus dem öffentlichen Raum verschwinden lassen, sondern uns als gesellschaftliche Gruppe verbieten«.
Seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022 gehen die Behörden in Russland verschärft gegen LGBTQ-Menschen vor. Russland inszeniert sich dabei als moralisches Bollwerk gegen die Dekadenz des Westens und begründet sein Vorgehen insbesondere mit dem Schutz von Kindern. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Im Sommer hatte das Land ein Gesetz auf den Weg gebracht, das geschlechtsangleichende Operationen verbietet. Demnach dürfen sich Menschen in Russland, die eine andere geschlechtliche Identität haben, nicht mehr chirurgischen Eingriffen unterziehen oder Hormone verschreiben lassen. Erlaubt sind nur noch Eingriffe, wenn Geschlechtsorgane etwa fehlgebildet sind. Demnach werden auch Ehen, in denen ein Partner in der Vergangenheit sein Geschlecht angepasst hat, laut Gesetz annulliert. Auch ist es nun trans Personen verboten, Pflege- oder Adoptiveltern zu werden.