Pete Hegsetz, US-Verteidigungsminister:
»Keine Frage – Exekution durch ein Erschießungskommando.«
Was Pete Hegseth hier so selbstverständlich findet, ist in den USA mehr als 60 Jahre nicht passiert ist: eine Militärhinrichtung.
Und der US-Verteidigungsminister geht noch weiter.
Pete Hegseth, US-Verteidigungsminister:
»Wir werden sicherstellen, dass Menschen zusehen können, dass es öffentlich ist. Die Menschen müssen sehen, dass solche Taten Konsequenzen haben.«
Es geht um diesen Mann: Nidal Hasan. 2009 hatte er auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im Bundesstaat Texas 13 Menschen getötet. 32 weitere Menschen wurden verletzt. Der damalige Militärpsychiater gab laut »New York Times« an, den Angriff im Namen des Dschihads verübt zu haben. Die Kriege in Afghanistan und Irak habe er illegal genannt. Hasan wurde 2013 von einem Militärgericht zum Tode verurteilt.
Und die soll jetzt im Livestream stattfinden. Aber ist das überhaupt legal? Zu öffentlichen Hinrichtungen steht etwas im Uno-Zivilpakt.
Eugene Fidell, Gastdozent Yale Law School:
»Und grundsätzlich vertritt der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen den Standpunkt, dass öffentliche Hinrichtungen verboten sind, da sie die Würde des Einzelnen verletzen.«
Und wie äußert sich Hegseth so über die Würde des Einzelnen?
Jack Posobiec, Real America’s Voice:
»Hat Major Hasan letzte Wünsche geäußert? Hat er den Präsidenten kontaktiert?«
Pete Hegseth, US-Verteidigungsminister:
»Ist mir egal. Wir sehen ihn am 3. Dezember«.
Dann soll die Hinrichtung stattfinden, in Fort Hood. Dass all das gerichtlich zu stoppen ist, glaubt der Rechtsexperte nicht.
Eugene Fidell, Gastdozent Yale Law School:
»Es wäre Zeitverschwendung, die Sache auf dieser Grundlage [des Uno-Zivilpakts] vor einem Bundesgericht anzufechten, weil die USA den Standpunkt vertreten, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte nur dann gilt oder Rechtskraft besitzt, wenn der Kongress ihn durch ein Gesetz umsetzt – und das hat der Kongress leider nicht getan.«