Abzocke per Internet: Probefahrt auf Nimmerwiedersehen - DER SPIEGEL
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Abzocke per Internet Probefahrt auf Nimmerwiedersehen

Über Onlinebörsen finden Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen heute unkompliziert zueinander. So schnell, wie der Kontakt zu Stande kommt, so schnell kann es passieren, dass der vertrauensselige Anbieter nur noch die Rückleuchten seines Pkw sieht. Kriminalisten warnen vor Betrugsversuchen.
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Düsseldorf - Statistisch gesehen wird bereits jeder zweite Gebrauchtwagen per Mausklick gekauft. Onlinebörsen wie mobile.de und Autoscout24.de sind aus dem Gebrauchtwagengeschäft nicht mehr wegzudenken - auch nicht für Ganoven. Frank Scheulen vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen warnt: "Im Bereich der Kraftfahrzeugkriminalität kommt die Möglichkeit der optimalen Internet-Recherche insbesondere jenen Straftätern entgegen, die meist hochwertige Personenkraftwagen auf Bestellung beschaffen." Dazu nehmen die Ganoven höflich und verbindlich Kontakt zu dem Verkäufer auf und horchen ihn genauestens aus. Oft genug ist wenig später dann der Parkplatz verwaist.

Damit man als Verkäufer nicht per Internet abgezockt wird, sollte stets eine Festnetznummer zum Rückruf verlangt werden. "Vermeiden Sie es zudem, den ständigen Standort des Fahrzeugs preiszugeben", empfiehlt LKA-Mann Scheulen. "Erzählen Sie dem Kaufinteressenten auch keine Einzelheiten über Alarmanlagen und sonstige Sicherheitseinrichtungen", rät er. Vorsicht sei auch angezeigt, wenn der angebliche Interessent vor der Tür steht: "Kommt der Kaufinteressent vorbei, lassen Sie ihn nicht mit Fahrzeug und Schlüssel allein - ein Abdruck für den Nachschlüssel ist schnell gemacht und Ihr Auto genauso schnell weg."

Trickdiebe nutzen Probefahrten zum Diebstahl

Vor allem aber sollte man sich Gewissheit darüber verschaffen, wer einem da gegenüber steht. Versicherer und Gerichte erwarten zumindest, dass sich Verkäufer die Personalpapiere (Ausweis, Pass und/oder Führerschein) zeigen oder besser aushändigen lassen. Jedes andere Verhalten kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da allgemein bekannt ist, dass Trickdiebe Probefahrten zum Diebstahl eines Fahrzeugs nutzen. In solchen Fällen kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern.

Während einer Probefahrt sollte der Verkäufer "sich auf keinen Fall, unter welchem Vorwand auch immer, aus dem Fahrzeug locken lassen", warnt Scheulen weiter. All zu schnell sieht er sonst nur noch die Rückleuchten seines Wagens. Auf keinen Fall sollte der Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis) mit auf eine Probefahrt genommen werden.

Doch nicht nur Laien werden von Betrügern gelinkt. Momentan haben vor allem Autohäuser Probleme mit organisierten Diebesbanden, die gestohlene Fahrzeuge anschließend im Internet anbieten. Die Masche ist immer die gleiche: Mit gefälschten Ausweisen leihen die Ganoven sich Autos zu Probefahrten und verschwinden auf Nimmerwiedersehen vom Hof. Nur wenig später stehen diese Autos zu Schnäppchenpreisen auf den bekannten Automarkt-Seiten im Netz.

Abkassieren horrender Telefongebühren

"Will man ein Auto über das Internet erwerben und der Preis liegt deutlich unter dem Listeneintrag, dann sollten sofort alle Alarmleuchten angehen", empfiehlt deshalb Lothar Hofner vom LKA Sachsen. Er rät, Papiere und Fahrgestellnummer penibel zu prüfen. Manchmal geht es gar nicht um ein Auto, weiß Helmut Blümer vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Die Betrüger melden sich auf Verkaufsanzeigen im Internet oder in der Zeitung und berichten von einem möglichen Interessenten. Dieser kann dann aber nur über eine 0190-Nummer zurückgerufen werden. Das Interesse an den Fahrzeugen ist natürlich nur vorgespielt - kassiert werden sollen die horrenden Telefongebühren."

Einen fragwürdigen Service der besonderen Art offeriert die Web-Site autodiebstahl.de. In einer Art Fahndungsliste werden dort gestohlene Fahrzeuge ausgeschrieben. Zudem, so die Betreiber, werden online Verkaufsangebote durchforstet, um gestohlenen Fahrzeugen auf die Spur zu kommen. Das alles gegen einen "Bearbeitungsbetrag" von einem Prozent des angegebenen Fahrzeug-Wertes. Allerdings heißt es: "Wir machen darauf aufmerksam, dass wir die Suche im Internet optimal verfolgen, Ihnen aber unter gar keinen Umständen eine Erfolgsgarantie geben können! Auch Rückerstattungsansprüche bei erfolgloser Suche sind grundsätzlich ausgeschlossen."

Von Norbert Michulsky, ddp