ADAC darf laut Urteil ein Verein bleiben - DER SPIEGEL
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Gerichtsbeschluss ADAC darf Verein bleiben

Vor einem Münchner Gericht ist ein Amtsermittlungsverfahren gegen den ADAC eingestellt worden: Deutschlands größter Automobilclub darf somit seinen Vereinsstatus behalten - und weiterhin Steuervorteile genießen.
ADAC-Zentrale in München
ADAC-Zentrale in München

ADAC-Zentrale in München

Foto: MICHAELA REHLE/ REUTERS
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Das Amtsgericht München hat den Vereinsstatus des ADAC bestätigt. Eine Löschung aus dem Vereinsregister werde abgelehnt, das Amtsermittlungsverfahren werde eingestellt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins könne nicht festgestellt werden, begründetet das Gericht seine Entscheidung. Der ADAC habe seine kommerziellen Tätigkeiten inzwischen in eine Aktiengesellschaft ausgelagert, deren Vorstand von Weisungen unabhängig sei.

Autoclub war zu Reformen gezwungen

Der ADAC hatte sich nach Aufdeckung der Manipulationen beim Autopreis "Gelber Engel" 2014 von Grund auf reformiert. Um sich den Vereinsstatus mit Steuervorteilen und Ehrenamt zu erhalten, trennte er sein Versicherungs- und Verlagsgeschäft ab. Neben dem Verein und der Aktiengesellschaft wurde als dritte Säule die gemeinnützige ADAC-Stiftung geschaffen, die sich um Luftrettung und Verkehrserziehung kümmert.

Aus Mitgliedsbeiträgen nimmt der ADAC e.V. jährlich rund 1,2 Milliarden Euro ein. Der Vereinsstatus spart ihm viele Millionen Euro Steuern im Jahr und ermöglicht ihm, die Pannenhilfe deutlich günstiger anzubieten als Versicherungskonzerne.

Der Skandal um den "Gelben Engel" hatte den Autoclub vor zwei Jahren in die größte Krise der Vereinsgeschichte gestürzt. Zwischen 2009 und 2013 wurden neben der Teilnehmerzahl bei dem Autopreis auch die Rangfolge der Gewinnerfahrzeuge gefälscht. Dies hatte das Vertrauen in den Autoclub massiv geschwächt.

Im Laufe der Affäre wurden weitere Verquickungen von Interessen kritisiert, unter anderem musste Präsident Peter Meyer sein Amt räumen. Als sein Nachfolger wurde August Markl gewählt, der zuvor Vorsitzender des ADAC Südbayern war.

Der Bundesgerichtshof hatte schon 1982 entscheiden, dass die Geschäfte der ADAC-Beteiligungsgesellschaften GmbH nicht als Tätigkeit des Vereins anzusehen seien. Das Urteil war aber zunehmend kritisiert worden.

Als Markl den Club nach dem Manipulationsskandal neu aufstellen wollte, hatte ihm der von seinem Vorgänger Meyer geführte ADAC Nordrhein zunächst Verschwendung von Vereinsvermögen vorgeworfen. Die ADAC-Hauptversammlung hatte Markls Kurs aber klar unterstützt.

Der ADAC hat auch die Vermischung von Produkttests und eigenen Geschäften wie etwa dem verkauf von Schneeketten abgeschafft. Zudem gab er sich ein Compliance-Regelwerk für saubere Unternehmensführung und lässt es von Kontrolleuren überwachen.

cst/dpa