ADAC vs. VCD Streit ums Tempolimit
München - Der ADAC hat eine bundesweite Überprüfung von Tempolimits auf Autobahnen und die Abschaffung unnötiger Geschwindigkeitsbegrenzungen gefordert. Alle anderen Länder sollten dem Beispiel von Hessen und Rheinland-Pfalz folgen, erklärte ADAC-Vizepräsident Erhard Oehm am Mittwoch in München.
Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD), der im Frühjahr die Kampagne "ADAC, jetzt reicht's" gestartet hat, wies dies zurück und warnte vor einer "freien Fahrt in den Verkehrstod". Stattdessen solle die Bundesregierung "ihre ideologischen Scheuklappen ablegen" und nach dem Beispiel der Nachbarländer ein allgemeines Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf den Autobahnen einführen, erklärte VCD-Sprecher Burkhard Reinartz in Bonn.
Angesichts von fast 27.000 Toten und Verletzten auf deutschen Autobahnen im vergangenen Jahr dürfe es keine Kehrtwendung in der Verkehrssicherheit geben. Überhöhtes Tempo sei außerorts die Unfallursache Nummer eins.
Erfahrungen in den USA hätten gezeigt, dass nach Aufhebung einstiger Tempolimits die Unfallzahlen um 20 Prozent in die Höhe schnellten. Nach einer aktuellen Umfrage des Bundesumweltministeriums stünden 60 Prozent der Deutschen einem Tempolimit auf Autobahnen positiv gegenüber.
Natürlich dürfe die Verkehrssicherheit bei der geforderten Überprüfung der Tempolimits nicht beeinträchtigt werden, räumte ADAC-Vize Oehm ein. "Wo es aber keine Gefährdung oder Lärmbelästigung gibt, muss der Verkehr frei fließen können."
Aus dem baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsministerium hieß es, solch eine besondere Überprüfung sei im Südwesten nicht nötig. Dort werde laufend kontrolliert, ob die auf etwa einem Drittel des Autobahnnetzes bestehenden Tempolimits noch berechtigt sind.
Hintergrund der Überprüfung in Hessen und Rheinland-Pfalz war nach Angaben des Automobilclubs ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom vergangenen Jahr, mit dem ein aus Lärmschutzgründen angeordnetes Tempolimit aufgehoben wurde. In einem solchen Fall sei die Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann gerechtfertigt, wenn der Lärmpegel nach der Beschränkung um mindestens drei Dezibel sinke, urteilten die Richter. Hessen hat daraufhin angekündigt, 13 Prozent der Tempolimits aufzuheben und bei weiteren 15 Prozent die erlaubte Geschwindigkeit zu erhöhen.