Alkoholfahrt: Frühestens um acht - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Alkoholfahrt Frühestens um acht

Schon wer sich mit 0,3 Promille Alkohol ans Steuer setzt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn hin.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bonn/Köln - Das gelte etwa dann, wenn mit einem solchen Wert ein Fahrfehler gemacht wird, der im nüchternen Zustand nicht unterlaufen wäre, oder sogar ein Unfall passiert.

Für einen solchen Fall drohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Besonders im Blick behalten werden sollte daher in der Karnevalszeit auch der oft unterschätze Restalkohol.

Im Schlaf baut der gesunde Körper genauso wie im Wachzustand stündlich etwa 0,1 Promille des Blutalkohols ab, teilt der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg dazu in Köln mit.

Einen Blutalkoholwert von 0,1 Promille erreiche ein 80 Kilogramm schwerer Mann bereits, wenn er 0,2 Liter Bier, 0,1 Liter Wein oder einen Schnaps trinke. Wer also von 20 bis 22 Uhr zwei Liter Bier trinke, habe frühestens um acht Uhr morgens wieder die Nullgrenze erreicht.