Amtsrichterin: Städtische Radarfallen sind rechtswidrig - DER SPIEGEL
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Amtsrichterin Städtische Radarfallen sind rechtswidrig

Den Städten und Kommunen in Schleswig-Holstein könnte schon bald eine lukrative Einnahmequelle abhanden kommen: Geht es nach dem Willen einer Lübecker Richterin, dürfen sie in Zukunft keine Raser mehr blitzen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Lübeck - Das Land Schleswig-Holstein habe zwar die Bürgermeister und Landräte damit beauftragt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, dies setze aber, so die Richterin, stets einen Anfangsverdacht voraus. Andernfalls könne niemand verfolgt werden.

Radarfallen würden aber nicht auf Grund eines Anfangsverdachts gegen einen bestimmten Autofahrer aufgestellt. Vielmehr seien sie ein Teil der allgemeinen Überwachung des Straßenverkehrs, so die Juristin.

Einem 50-jährigen Autofahrer, dessen Fehlverhalten den Urteilsspruch erst ausgelöst hat, nützt diese Einschätzung allerdings wenig: Denn obwohl er, in den Augen der Richterin, "rechtswidrig" vom städtischen Ordnungsamt abgelichtet und anschließend zur Kasse gebeten wurde, muss er die Geldbörse zücken. Die Juristin erklärte, dass die Tat an sich ja stattgefunden habe, egal wie der Beweis zustande kam.

Nun ist das Oberlandesgericht gefragt: Folgt es der Auffassung aus Lübeck, könnten die kommunalen Kassen empfindlich getroffen werden. Allein die Hansestadt Lübeck nimmt jährlich durch Bußgelder zwei Millionen Mark ein.