Anwohnerzone: Anspruch auf Parkausweis - DER SPIEGEL
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Anwohnerzone Anspruch auf Parkausweis

Anwohner haben grundsätzlich Anspruch auf einen Parkausweis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz.
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Koblenz - Die Zahl der Parkausweise für eine entsprechend ausgewiesene Straße darf nur beschränkt werden, wenn es in der Straße wenig Parkraum gibt. Dann haben nur Anwohner einen Anspruch auf den Ausweis, die sonst keine andere Möglichkeit zum Abstellen ihres Autos haben (Az.: 7 A 10728/01.OVG).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mieters auf Erteilung einer Sonderparkberechtigung statt. In der Wohngegend des Klägers gab es kaum Platz zum Abstellen des Autos. Die Behörde hatte dem Kläger den Ausweis mit der Begründung versagt, es gebe auf dem von ihm bewohnten Grundstück genug Platz. Dem hatte der Kläger entgegengehalten, diesen Platz nutze der Eigentümer des Hauses für seine eigenen Fahrzeuge.

Anders als das Verwaltungsgericht Koblenz, das sich von dieser Argumentation nicht hatte überzeugen lassen, sprach das OVG dem Kläger einen Anspruch auf den begehrten Parkausweis zu. Denn da der Vermieter dem Kläger keine Stellplätze zur Verfügung stelle, dürfe er nicht so behandelt werden, als habe er eine alternative Abstellmöglichkeit für seinen Wagen.