Audi TT Landgericht legt Prozess auf Eis
Karlsruhe - Das Landgericht Karlsruhe wird voraussichtlich nicht in den Rechtsstreit um den umstrittenen Sportwagen Audi TT eingreifen. Wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte, ist der für den 27. Juni angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben. Eine Frau, die sich vor geraumer Zeit einen Audi TT anschaffte, verlangt von einem Audi-Vertragshändler in Ettlingen bei Karlsruhe, das Fahrzeug zurückzunehmen. Zudem will sie den Kaufpreis von rund 58.000 Mark abzüglich eines Betrages für die bisherige Nutzung wieder haben.
Die angebotene Nachrüstung ihres Fahrzeuges hatte die Käuferin abgelehnt. Nach Presseberichten über schwere Unfälle mit dem Sportwagen vertritt die Klägerin nach Angaben des Gerichts die Auffassung, dass das Auto bei Geschwindigkeiten über 150 Stundenkilometern nicht ausreichend fahrsicher und daher mangelhaft sei.
Der Audi-Konzern hatte sich nach mehreren schweren TT-Unfällen und Klagen aus Käuferkreisen Anfang Februar bei seinen Kunden entschuldigt. Das beklagte Autohaus sucht mit der Gegenseite nun eine außergerichtliche Einigung.
Bereits im Februar hatte sich Audi mit zwei Anwaltsgruppen aus Hannover und Bremen, die mehrere hundert TT-Fahrer vertreten, in einem Vergleich geeinigt: Demnach sollte der Audi TT mit dem Elektronischen Stabilitätsprogramm ESP nachgerüstet werden - gegen eine Eigenbeteiligung von 650 Mark.