Auffahrunfall: Gericht fällt überraschendes Urteil - DER SPIEGEL
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Gerichtsurteil Wer auffährt, ist nicht immer Schuld

Bei Auffahrunfällen gibt es eine simple Daumenregel zur Klärung der Schuldfrage: Wer draufrauscht, ist der Verursacher. In einem Fall aber hat das Landgericht Hannover jetzt anders entschieden.
Auffahrunfall (Symbolbild): Nicht immer ist der Auffahrende schuld
Auffahrunfall (Symbolbild): Nicht immer ist der Auffahrende schuld

Auffahrunfall (Symbolbild): Nicht immer ist der Auffahrende schuld

Foto: Steffen Grafe/ picture alliance / dpa
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Es geschah an einem Novembermorgen im Jahr 2010. Ein Taxifahrer war mit einem britischen Fahrgast an Bord auf dem Weg zum Flughafen Weeze, als plötzlich Streit ausbrach. Verständigungsschwierigkeiten. Und offensichtlich unterschiedliche Ansichten über die richtige Fahrtroute, die wegen der Verständigungsschwierigkeiten nicht geklärt werden konnten. Der Zwist eskalierte, bis der Taxifahrer erbost eine Vollbremsung auf der rechten Spur der A 52 hinlegte. Zwei Minuten stand er dort. Dann rauschte ein LKW ins Heck des Taxis.

Klare Sache, denkt man als abgebrühter Autofahrer: wer auffährt, ist schuld.

Falsch, sagt die erste Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Sie hat die Klage der Haftpflichtversicherung des Taxifahrers abgewiesen. Weil der Fahrgast bei dem Unfall erhebliche Verletzungen davongetragen hat, für die sie Zahlungen in Höhe von 161.878,22 Euro leisten soll, klagte die Haftpflicht des Taxifahrers auf anteilige Kostenübernahme durch die Versicherung des LKW-Fahrers. Die Argumentation: Der Unfall wäre für den LKW-Fahrer vermeidbar gewesen, ihn träfe also eine Teilschuld von 40 Prozent.

Ein wahrhaft teures Halteverbot

Das sah das Landgericht Hannover anders. Zwar war der LKW-Fahrer mit 83 Km/h statt der an der Unfallstelle erlaubten 80 Km/h minimal zu schnell. Und so richtig aufmerksam war er wohl auch nicht, wie das Gericht feststellte, immerhin bremste er recht spät. Doch das Fehlverhalten des Taxifahrers überwiege beide Versäumnisse des Lastwagenfahrers. Er habe durch seinen Halt und vor allem die Dauer des Haltes auf der Autobahn aus nichtigen Gründen die maßgebliche Schadenursache gesetzt, so das Gericht. Es wies die Klage ab.

Was lernen wir daraus? Wer sich auf der Straße wie die Axt im Walde benehmen will, sollte zumindest hin und wieder in den Rückspiegel schauen.

AZ.: 1 O 132/15, Das Urteil ist nicht rechtskräftig

mhe