Autohandel im Internet Die Tricks der Abzocker
Webportal für Gebrauchtwagen: "Gier frisst Hirn"
Foto: TMNStuttgart/München - Naive Schnäppchenjäger sind beim Onlinehandel mit Autos oft leichte Beute für Betrüger. "Leider gilt dort zu oft das Prinzip: Gier frisst Hirn", erklärt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Schmidt und Ulrich May, Sprecher der Initiative Sicherer Autokauf im Internet , erläutern die typischen Betrugsmaschen und geben Tipps, wie man sie erkennt:
- Der Schadenersatz-Trick: Autoverkäufer werden von einem angeblichen Kaufinteressenten gebeten, persönliche und Fahrzeugdaten per E-Mail zu bestätigen. Dann bricht der Kontakt ab. Wird der Wagen anschließend anderweitig verkauft und das Online-Inserat also gelöscht, tritt der Betrüger wieder an den Verkäufer heran und behauptet, dass die Mail eine Bestätigung zum Fahrzeugverkauf sei: Er pocht nun auf Vertragserfüllung und verlangt Schadenersatz unter dem Vorwand, dass bereits ein Weiterverkauf des Autos zu einem höheren Preis vereinbart sei.
Schmidt mahnt entsprechend zur Vorsicht beim Beantworten von unaufgefordert zugeschickten E-Mails potenzieller Interessenten. "Schildern Sie immer den Sachverhalt und den Grund für die Mail", rät der Experte.
- Der Kaufantrag-Trick: Kriminelle täuschen dem Fahrzeuganbieter ihr dringendes Kaufinteresse vor. Dazu soll er einen Kaufantrag der Betrüger per E-Mail bestätigen. In diesem Angebot weicht ein Detail wie Erstzulassungsdatum oder ein Ausstattungsmerkmal vom Inserat ab. Bestätigt der Verkäufer dies, weil er die Mogelpackung nicht bemerkt, wird bei der Fahrzeugübergabe oder danach eine massive Preisminderung und womöglich Schadenersatz verlangt.
- Der Scheck-Trick: Ein Klassiker. Der im Ausland sitzende Betrüger bietet dem Autoverkäufer an, mit einem Scheck zu bezahlen, der - zum Beispiel angeblich wegen eines geplatzten Geschäfts - einen höheren Betrag ausweist als den Fahrzeugkaufpreis. Der Verkäufer soll den überschießenden Betrag über ein Bargeldtransferunternehmen oder via Auslandsüberweisung ausgleichen. Wer die Differenz entrichtet, wird später feststellen müssen, dass der Scheck gefälscht oder ungedeckt war.
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Schmidt erklärt, dass derartige Überweisungen per Western Union, MoneyGram oder ähnliche Anbieter "vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen wie Verwandten oder Freunden gedacht" seien. Für Zahlungen im Online-Autohandel seien sie nicht geeignet.
- Der Hehler-Trick: Gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge werden mit gefälschten Papieren von sogenannten Straßenhändlern verkauft. Auffällig sind hier in der Regel die Umstände der Kaufabwicklung: Alle Vorbereitungen mit dem Händler laufen über das Internet, die Fahrzeugübergabe findet an ungewöhnlichen Orten statt, etwa auf einem Rasthof. Und es wird auf Barzahlung bestanden.
Auf solche Geschäfte sollte sich niemand einlassen. Dazu kommt, dass gefälschte Kfz-Papiere meist schwer zu erkennen sind. "Werden Sie misstrauisch bei verwaschenen oder vergilbten und schlecht leserlichen Dokumenten, achten Sie auf unterschiedliche Schriftentypen und -farben", rät Schmidt.
- Der Trick mit der Transportfirma: Hier werden hochwertige Autos, die mit deutscher Zulassung im Ausland stehen sollen, weit unter dem Marktpreis angeboten. Die Betrüger schlagen Interessenten vor, das Geschäft über ein vermeintlich seriöses Transportunternehmen abzuwickeln, das einen professionellen Internetauftritt hat, aber in Wahrheit gar nicht existiert. Das Geld soll nach der Fahrzeugübergabe an die angebliche Transportfirma ganz oder teilweise gezahlt werden, ein Großteil über ein Bargeldtransferunternehmen. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab - und das Geld ist weg.
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"Sollte ein vermeintlicher Autoverkäufer dieses Verfahren vorschlagen, fragen Sie nach einer persönlichen Fahrzeugübergabe mit Unterzeichnung eines Kaufvertrags und anschließender Barzahlung", empfiehlt Schmidt.
- Der Strohmann-Trick: Ein professioneller Händler bietet einen Gebrauchtwagen an. Bei weiteren Verhandlungen erfahren Interessenten dann, dass er das Fahrzeug im privaten Kundenauftrag veräußert und nur als Vermittler auftritt. Der Clou: So schließt der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung aus, zu der er beim regulären Verkauf im Gegensatz zu privaten Anbietern verpflichtet ist. Und meist lässt sich nur schwer beweisen, dass ein verschleiertes Eigengeschäft des Händlers vorliegt.
Schmidt mahnt zu Sensibilität für diese Masche: "Online-Marktplätze sind effiziente Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Da bedarf es keiner zusätzlichen Vermittlungsfirma."