Autokauf Alle Schäden offen legen
Coburg - Auch wenn der Käufer Unfallschäden erst später entdeckt, ist der Gebrauchtwagenkauf unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Coburg in einem Urteil entschieden. Der Verkäufer müsse den Kaufpreis zurückerstatten. Selbst wenn er nichts von den Schäden gewusst habe, gelte das Urteil, das rechtskräftig ist (Aktenzeichen: 6 U 14/03).
Damit bestätigte das Gericht ein gleich lautendes Urteil des Landgerichts Coburg. In dem vorliegenden Fall hatte eine private Autoverkäuferin ihren Wagen als "Unfallwagen mit Frontschaden" angeboten und für 11.000 Euro verkauft. Der Käufer hatte später an dem Wagen Hinweise auf frühere Unfallschäden am Heck, an Seitenteilen und am Unterboden entdeckt und den Kaufpreis zurückverlangt. Als die Vorbesitzerin dies verweigerte, kam es zum Rechtsstreit.