Autorecht Falschparken mit Fiffi
Der Trick hatte keinen Erfolg: Ein Autofahrer parkte rechtswidrig auf einem Fußweg und ließ seinen Hund im Wagen zurück, um nicht abgeschleppt zu werden. Doch als er wieder starten wollte, war sein Auto weg. Der Mann reichte Klage ein.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Trier - Wer falsch parkt und trickreich darauf setzt, dass der Wagen wegen eines darin zurückgelassenen Hundes nicht gleich abgeschleppt wird, kann sich gewaltig irren. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Trier. Als ein Wagen samt Hund einen Fußweg blockierte, kannten die Polizeibeamten keinen Pardon und ließen diesen samt Hund abtransportieren.
Der Besitzer, der sein Auto zunächst schon gestohlen wähnte, klagte später gegen das Abschleppen. Doch die Richter in Trier befanden, die Interessen der Passanten hätten Vorrang vor den Unannehmlichkeiten für den Hund durch das Abschleppen. Der Wagen habe Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen und damit gefährdet.
Amtsgericht Trier, Aktenzeichen 1 K 88/99