Autoversicherung Der richtige Dreh
Im November endet wieder die Kündigungsfrist für Kraftfahrzeugversicherungen. Wer meint, zu viel zu zahlen, sollte vergleichen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln, rät der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Stuttgart - Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November dem Versicherer vorliegen. Gekündigt werden kann aber auch im Schadenfall, bei Verschrottung des Fahrzeuges, bei einem Kfz-Neukauf oder anlässlich einer Prämienerhöhung.
Wer seiner Versicherung die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schickt, ist auf der sicheren Seite. Kündigen soll man aber erst dann, wenn die neue Versicherung den Antrag akzeptiert hat. Im Kaskobereich sind Versicherungen nicht Verpflichtet, jeden Kunden aufzunehmen, so der ACE.