Benzinpreise: Blauer Brief an die Ölkonzerne - DER SPIEGEL
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Benzinpreise Blauer Brief an die Ölkonzerne

Das Bundeskartellamt hat Abmahnungen an die großen Ölgesellschaften geschickt: Die Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen vor, durch ihre Preispolitik mittelständische Tankstellen zu benachteiligen.
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Bonn - Es gebe den Verdacht, dass die Konzerne den Wettbewerb behinderten und freie Tankstellen für Benzin mehr bezahlen müssten als Autofahrer an den konzerneigenen Zapfsäulen, teilte die Wettbewerbsaufsichtsbehörde am Mittwoch in Bonn mit. Der blaue Brief, der noch keine rechtlich bindende Verfügung bedeutet, wurde den Konzernen Aral, Esso, BP, Shell und DEA zugestellt.

Aus den Zentralen der betroffenen Konzerne gab es zunächst keine Stellungnahmen zu dem Schreiben des Kartellamtes. Die Abmahnung müsse zunächst eingehend gelesen und juristisch bewertet werden, hieß es aus den Unternehmen.

Vor einer endgültigen Entscheidung des Kartellamts in dem Wettbewerbsmissbrauchsverfahren haben die Konzerne bis zum 31. Mai Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Falls die Bedenken des Kartellamts nicht ausgeräumt werden, will es den Unternehmen untersagen, bei der Belieferung von freien Tankstellen höhere Preise zu verlangen als vom Endverbraucher an den eigenen Tankstellen.

Die mittelständischen Anbieter hatten sich über für sie ruinöse Folgen des Spritpreiskampfs beschwert. An der Existenzangst hat auch die jüngste Preiserhöhung an den konzerneigenen Zapfsäulen um acht Pfennig je Liter nichts geändert. Auch die großen Gesellschaften verweisen auf ein Millionenverlustgeschäft bei ihren Tankstellen.

Das Kartellamt dehnte seine Ermittlungen am Mittwoch auch auf das Unternehmen Elf Oil Deutschland GmbH aus. Das Verfahren richte sich damit gegen alle großen Mineralölgesellschaften, die gleichzeitig über Raffinerien verfügten und im Endkundengeschäft tätig seien, hieß es von der Behörde.

Nach Ansicht des Kartellamtes verstößt die derzeitige Preisgestaltung der fünf abgemahnten Mineralölkonzerne beim Absatz von Benzin und Dieselkraftstoffen gegen das Behinderungsverbot des Kartellgesetzes. Kartellamtspräsident Ulf Böge begründete die Abmahnungen mit den Worten: "Nach unseren Ermittlungen hat sich der Verdacht erhärtet, dass die großen Mineralölgesellschaften durch eine Preisschere die selbständigen Tankstellenbetreiber unbillig behindern."

Im Gegensatz zu den großen Mineralölunternehmen verfügten die mittelständischen Unternehmen nicht über die finanziellen Ressourcen, um eventuelle Verluste auf dem Kraftstoffmarkt abzufangen, betonte Böge. Wenn sie vom Markt gedrängt würden, ginge mittel- und langfristig auch der Wettbewerb verloren. "Das geht am Ende zu Lasten der Verbraucher."