Bußgeldbescheide: Das Knöllchen wird europäisch - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Bußgeldbescheide Das Knöllchen wird europäisch

Bußgeldbescheide aus EU-Ländern sollen demnächst in Deutschland eingetrieben werden. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen - wann genau die neue Knöllchenregelung in Kraft tritt, ist allerdings noch offen.
Londoner Knöllchenverteiler: Ausländische Bußgelder ignorieren - bald geht das nicht mehr
Londoner Knöllchenverteiler: Ausländische Bußgelder ignorieren - bald geht das nicht mehr

Londoner Knöllchenverteiler: Ausländische Bußgelder ignorieren - bald geht das nicht mehr

Foto: Bruno Vincent/ Getty Images
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland von mehr als 70 Euro sollen fortan von deutschen Behörden vollstreckt werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde von der Koalition am Donnerstagabend verabschiedet. Verkehrssünder bekommen aber trotzdem noch eine Schonfrist. Denn wegen unterschiedlicher Verfassungsgrundlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten dürfte es aber noch dauern, bis das Gesetz tatsächlich wirksam wird.

Gegen das Gesetz stimmte die Linke. Sie begründete ihre Ablehnung mit angeblicher Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, auch die SPD machte solche Bedenken geltend. Die Grünen enthielten sich. Ursprünglich sollte das Gesetz am 1. Oktober 2010 in Kraft treten, nachdem die Bundesrepublik bereits seit mehreren Jahren mit der entsprechenden Gesetzgebung in Verzug ist.

Dieses Datum wurde aber ausgesetzt, unter anderem weil durch Begleitgesetze sichergestellt werden muss, dass das Prinzip der Halterhaftung nur in dem in Deutschland geregelten Umfang angewendet wird. In Deutschland kann nach dem Prinzip "Wo keine Schuld ist, kann auch nicht bestraft werden" ein Autohalter grundsätzlich nicht für einen Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden, den ein anderer Fahrer mit dem Fahrzeug begangen hat.

In anderen EU-Ländern ist das anders - dort gilt mitunter eine Art Generalhaftung des Halters. Die Begleitgesetze müssen nun sicherstellen, dass bei der Vollstreckung entsprechend unterschieden wird. Der ACE (Auto Club Europa) hält es aber für möglich, Fahrzeughaltern Kosten des Ermittlungsverfahrens aufzuerlegen. Damit käme es zu einer Angleichung an die auch in Deutschland geübte rechtmäßige Praxis, wonach etwa bei Parkverbotsverstößen der Halter des Fahrzeugs mit den Verwaltungskosten des Verfahrens belastet wird.

ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp mahnte in diesem Zusammenhang "größte gesetzgeberische Sorgfalt" an, damit die Umsetzung des Rahmenbeschlusses nicht "wie schon andere europäische Rechtsakte vor ihm in Karlsruhe gestoppt" wird.

hil/apn/dpa

Mehr lesen über