Bußgelder in Europa: 30 km/h zu schnell - Führerschein weg - DER SPIEGEL
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Bußgelder in Europa 30 km/h zu schnell - Führerschein weg

Bis zu 7200 Euro für Alkohol am Steuer, 300 Euro für 20 km/h zu schnell oder 200 Euro für das übersehene Rotlicht – bei unseren europäischen Nachbarn sind solche hohen Strafen nicht ungewöhnlich. Bei der Urlaubsplanung empfiehlt sich ein Blick in die Verkehrsregeln des Reiselands.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt/Main - Petra Schmucker, Juristin beim Autoclub AvD in Frankfurt am Main, bringt es auf den Nenner: "Bußgelder für Verkehrssünden im Ausland sind in aller Regel deutlich höher als hier zu Lande." Wichtig ist deshalb die Kenntnis der zum Teil höchst individuellen Verkehrsregeln des Gastlandes. Diese findet man beispielsweise auf den Web-Seiten der Autoclubs wie ADAC  und AvD .

Zwar gibt es in den Nachbarländern keinen strengen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. In Belgien beispielsweise existiert nur ein Rahmenkatalog. Aber die Strafen können die Urlaubskasse und den Spaßfaktor schnell in Richtung Null bringen. Deshalb tut man gut daran, empfiehlt die AvD-Juristin, "den kontrollierenden Beamten höflich und einsichtig gegenüber zu treten". Dieses Benehmen kann einen Beamten milder stimmen.

"Doch es kann noch schlimmer kommen", vermehrt Brigitta Mehring von der Arag-Rechtsschutzversicherung die Reihe möglicher Urlaubskalamitäten: "In einigen Ländern muss der Verkehrssünder zusätzlich zur drastischen Geldstrafe auch noch seinen Führerschein abgeben, und zwar an Ort und Stelle. Unsere französischen Nachbarn behalten die Fahrerlaubnis beispielsweise ein, wenn man 30 km/h zu schnell fährt. In Italien und Österreich ist das bei 40 km/h zu viel der Fall." Manchmal drückten die Ordnungshüter jedoch ein Auge zu und ließen den Verkehrssünder noch bis an den Zielort weiterfahren. Mehring: "Dort ist dann aber Schluss."

Bußgeldbescheide erst ab 2007 vollstreckt

Wer nicht an Ort und Stelle erwischt und zur Kasse gebeten wird, hat Glück - zumindest vorerst. Im Februar 2005 verabschiedete der EU-Ministerrat den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Diese Vereinbarung wird in diesem Jahr allerdings nicht mehr zum Tragen kommen. Vermutlich werden Bußgeldbescheide über 70 Euro sogar erst ab 2007 europaweit vollstreckt.

"Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geldbußen ab 25 Euro nur zwischen Deutschland und Österreich möglich", erläutert Jacqueline Grünewald vom ADAC. Dem vorläufigen Entkommen der Staatsmacht kann dennoch ein dickes Ende folgen. "In den meisten Ländern werden Verkehrsdelikte jahrelang gespeichert", weiß AvD-Juristin Schmucker. Wenn dann bei einer zufälligen Kontrolle nachgehakt wird, gerät die Reisekasse in akute Gefahr.

Besondere Spielregeln gelten auch bei Unfällen. In vielen Ländern kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Notrufnummer ins Handy zu tippen, wenn es Verletzte gibt, bei hohem Sachschaden, wenn Streit mit dem Kontrahenten über die Schuld ausbricht, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder wenn ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist.

Sprachprobleme notieren lassen

Zumindest sollte man den Versuch unternehmen, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen, denn ohne diese kommt man bei ausländischen Versicherern häufig gar nicht weiter oder darf bei einem sichtbaren Schaden am Auto das Land nicht verlassen.

"Gegenüber der Polizei sollten Sie Angaben zur Person, bei Zweifel über den Unfallhergang aber keine weiteren Einzelheiten nennen", rät Juristin Schmucker, und "nur bei eindeutig eigenem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren". Soll ein Unfallformular ausgefüllt werden, obwohl es Sprachprobleme gibt, "sollte man vermerken, dass man nicht alles verstanden hat". Das erleichtere den späteren Verfahrensverlauf.

Norbert Michulsky, ddp