Nach BGH-Urteil Autoversicherer offen für Dashcam-Einsatz
Eine sogenannte Dashcam an einer Windschutzscheibe
Foto: Marius Becker/ dpaNach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras (hier geht's zur Meldung) im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: "Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt."
Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, "ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam".
Dauerhaftes Filmen nicht erlaubt
Dashcams dürfen jedoch nicht unkontrolliert alles aufzeichnen, denn das dauerhafte Filmen oder eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen verstoßen gegen den Datenschutz. Es sei jedoch technisch möglich, eine "kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten", beispielsweise durch dauerndes Überschreiben der Aufnahmen in bestimmten Abständen, erklärte der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung. Die Richter hatten am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.