Diesel-Fahrverbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt erst kommende Woche - DER SPIEGEL
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Urteil nächste Woche Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung über Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Das Urteil solle am 27. Februar gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter.
Dichter Verkehr in München (Symbolfoto)
Dichter Verkehr in München (Symbolfoto)

Dichter Verkehr in München (Symbolfoto)

Foto: Matthias Balk/ dpa
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Millionen Autofahrer müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet sein Urteil über mögliche Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten erst in der kommenden Woche. Der Senat wolle die vorliegenden Fragen "gründlich beraten", daher werde an diesem Donnerstag keine Entscheidung mehr verkündet, sagte der Vorsitzende Richter in Leipzig. Das Urteil wird am Dienstag, 27. Februar, bekannt gegeben. Ursprünglich war für Donnerstag bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit Signalwirkung haben.

Als Möglichkeit erwog das Gericht auch, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe zu bitten. Dieser könnte die Frage klären, ob Fahrverbote durch die Kommunen auch ohne bundeseinheitliche Regelungen verhängt werden können.

Die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Städten war mit Spannung erwartet worden - nicht zuletzt aufgrund der Konsequenzen für Millionen von Autofahrern, die ihr Fahrzeug nicht mehr für den Weg zur Arbeit nutzen könnten.

Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision

Konkret ging es in dem Verfahren darum, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. In etwa 60 Kommunen in Deutschland werden die Grenzwerte für giftige Stickoxide regelmäßig überschritten. Stickoxide reizen die Atemwege des Menschen und gefährden die Gesundheit. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung in den Städten bei. Seit Jahren hat es die Bundesregierung versäumt, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Blaue Plakette könnte bei Diesel-Fahrverboten helfen

Die Länder sehen die Zuständigkeit beim Bund. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig dafür sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Für die "blaue Plakette" gibt es derzeit politisch keine Mehrheiten. Im Koalitionsvertrag einer neuen großen Koalition im Bund ist sie nicht vorgesehen.

AFP/dpa/mhu