Drängler auf der Autobahn Immer gelassen bleiben
München/Stuttgart - Wenn der Hintermann auf der Überholspur zu dicht auffährt und sich mit Dauerblinken und Lichthupe den Weg freizukämpfen versucht, empfinden das viele nicht nur als Dreistigkeit, sondern als ernsthafte Bedrohung. Fahrer schneller Autos wiederum fühlen sich häufig von langsamen "Schlafmützen", die kilometerweit stur auf der Überholspur bleiben, ausgebremst. Häufig eskaliert der Ärger in Beschimpfungen und riskanten Fahrmanövern.
Verkehrssicherheitsexperten sehen beide Verhaltensweisen daher mit Sorge. Andere Autofahrer würden so zu Verkehrsverstößen provoziert - mit schweren Unfällen als mögliche Folge. Ein Beispiel dafür aus jüngerer Zeit ist der tragische Unfalltod einer Autofahrerin und ihres Kindes Mitte Juli 2003 auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe: Die Frau fühlte sich offenbar beim Überholen von einem drängelnden Raser bedroht, kam beim Ausweichen von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
Für Maximilian Maurer, Pressesprecher beim ADAC in München, ist eine zu geringe Rücksichtnahme "der springende Punkt", weshalb Drängeln und Dauerlinksfahren auf der Autobahn so weit verbreitet sind: "Es gibt das Grundverständnis schneller Autofahrer, sie dürften per se mehr als langsamere Fahrer." Daher ließen die Schnellfahrer diese beim Überholen oft nicht ausscheren oder versuchten, sie wegzudrängen. Aus Sorge, etwa hinter einem Laster hängen zu bleiben, wenn sie sich ans Rechtsfahrgebot halten, blieben langsamere Fahrer wiederum häufig ständig auf der Überholspur.
Drängeln und Dauerlinksfahren können einander bedingen
Nach Angaben der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in Meckenheim bei Bonn hat das Drängeln und "Bummeln" emotionale Ursachen. Aus Sicht der Beteiligten erscheine der jeweils andere schnell als "Gegner". Wo Aggressionen im Spiel sind, komme es zu Stress, der sich auf Denken, Wahrnehmung und Handeln auswirkt: Die Risikobereitschaft steige und damit das Verlangen, es dem anderen einmal so richtig zu zeigen - etwa durch zu dichtes Auffahren, absichtliches Ausbremsen oder Rechtsüberholen. Auch Maximilian Maurer vom ADAC glaubt, dass Drängeln und Dauerlinksfahren einander bedingen können: "Da gibt es schon Ursache- und Wirkungsbeziehungen."
Die Folgen sowohl des Drängelns als auch des Linksfahrens können auf der Autobahn jedoch gravierend sein: Bei zu dichtem Auffahren steigt laut Maurer die Gefahr von Auffahrunfällen rapide an. Dauerlinksfahren könne wiederum fatale Auswirkungen auf den Verkehrsfluss haben: "Die Autobahn wird von ihrer Kapazität her enorm reduziert, wenn jemand mit Tempo 100 links oder in der Mitte fährt. Dahinter bildet sich immer gleich ein Stau", sagt Maurer.
Beide Verhaltensweisen sind daher verkehrswidrig. Laut ADAC-Jurist Markus Schäpe wird zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden - das heißt weniger als die Hälfte des Tachowertes in Metern - bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 Kilometer pro Stunde (km/h) mit bis zu 150 Euro Geldbuße belangt. Dazu seien vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot möglich. Handelt es sich um Nötigung - wenn etwa das Betätigen der Lichthupe dazu kommt -, sei sogar ein Straftatbestand erfüllt, der ein Gerichtsverfahren erfordert. Hier drohen laut Schäpe die Einbehaltung des Führerscheins sowie Geldstrafen in Höhe von bis zu zwei Monatsnettoeinkommen.
Souveränes Verhalten kann die Situation entschärfen
Auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen können laut DVW mit bis zu 50 Euro Bußgeld belangt werden. In gravierenden Fällen seien auch Verfahren wegen Nötigung möglich, so ADAC-Jurist Schäpe.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, rät Matthias Beck vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart allen Beteiligten, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren: "Das wichtigste ist, sich nicht drängeln zu lassen." Auch ADAC-Sprecher Maximilian Maurer empfiehlt Betroffenen, sich nicht in den Ärger hineinzusteigern. Bedrängte sollten nicht auf ihrem vermeintlichen Recht bestehen, und Drängler besser ziehen lassen. Haben sie einen Herannahenden aus Versehen ausgebremst, sollten sie sich entschuldigen. Souveränes Verhalten dieser Art könnte helfen, die Situation zu entschärfen.
Um nicht von schnellen Fahrern überrascht zu werden, sollten Autofahrer alle fünf bis zehn Sekunden in den Rückspiegel schauen und sich vor dem Ausscheren erneut vergewissern, ob die Bahn frei ist, rät ACE-Mitarbeiter Beck. Außerdem sollten sie nach dem Überholen wieder rechts einscheren. Auf keinen Fall sollten sie versuchen, Drängler zu erziehen - etwa durch Antippen der Bremse. Auch das könnte als Nötigung ausgelegt werden und Auffahrunfälle auslösen. ADAC-Sprecher Maurer warnt ebenfalls davor, Drängler "zu schulmeistern": "Wenn andere sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wollen, darf man sie nicht daran hindern."
Schnellere Fahrer sollten laut ADAC-Sprecher Maurer auf Fehler anderer gefasst sein. Auch für sie gelte: "Locker bleiben!", und sich nicht über Langsamere aufzuregen. Macht ein langsamer Fahrer keinen Platz, sollte man sich nicht zum Drängeln oder Rechtsüberholen verleiten lassen. Bei der Verkehrsdichte auf den meisten Autobahnen sei dadurch heute ohnehin kaum ein Zeitvorteil zu gewinnen. Zwar könne ein Ausgebremster - ebenso wie ein Bedrängter - den anderen Autofahrer wegen Nötigung anzeigen, so ACE-Sprecher Matthias Beck. Solche Verfahren hätten jedoch nur wenig Aussicht auf Erfolg. Außer gelassen zu bleiben, könne man Betroffenen kaum etwas raten: "Auch wenn man stinkesauer ist - es hilft alles nichts."
Von Felix Rehwald, gms