EU-Neuwagen Die Kehrseite des Schnäppchens
Die Garantiefrage ist häufig ein Knackpunkt beim Neuwagen-Kauf im EU-Ausland. So beginne die Herstellergarantie meist mit der im Ausland erfolgten Tageszulassung des Fahrzeugs, teilte der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Der Käufer erhält bei Kauf somit eine mehr oder weniger verkürzte Garantie. Trotzdem dürfe sich der Käufer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darauf verlassen, in den Genuss aller Vorteile eines Neuwagens zu kommen. Der Händler sei als Verkäufer verpflichtet, auf eine Verkürzung der Herstellergarantie um mehr als zwei Wochen hinzuweisen (Az.: I ZR 44/97).
Mit Aufmerksamkeit sollte auch die Ausstattung des Fahrzeugs geprüft werden. Diese kann sich laut AvD erheblich von inländischen Standards unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die Ausstattungsmerkmale des angebotenen Autos anhand des deutschen Vergleichsmodells sorgfältig zu überprüfen. Hier helfen Produktangaben, die beim Hersteller oder Händler angefordert werden können.