EU-Parlament Kuhfänger werden EU-weit verboten
Brüssel - Nach Jahren der Diskussion hat sich das Europäische Parlament am Donnerstag in Brüssel für eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ausgesprochen. Mit einem teilweisen Verbot von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen sollen Radfahrer, Fußgänger und besonders Kinder bei einem Unfall besser geschützt werden. Außerdem soll eine Gurtpflicht für Reisebusse eingeführt werden.
Ein zunächst geplantes komplettes Kuhfänger-Verbot hatte die EU verworfen, weil die Frontschutzbügel etwa bei einem Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem Tier die Verletzungsgefahr der Insassen mindern können. Deshalb sollen biegsame Bügel, die nachweislich einen Sicherheitsgewinn an bestimmten Fahrzeugen bringen, weiter genehmigt werden. Die Anbauten müssen dazu einige Prüfungen bestehen, in denen unter anderem ihr Vermögen zur Aufnahme von Aufprallenergie getestet wird.
Für starre Bügel sollen nach Angaben aus dem Parlament bereits vom 1. Juli 2005 an keine Typengenehmigungen mehr erteilt werden. Die Richtlinie gilt auch für leichte Transporter bis 3,5 Tonnen.
Bereits 2001 hatte sich der Europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) gegenüber der EU-Kommission vertraglich verpflichtet, keine Neuwagen mehr mit Kuhfängern auszustatten. Doch die Selbstverpflichtung galt nur für Autos bis 2,5 Tonnen und somit nicht für Geländewagen. Außerdem wurde damit nicht der große Nachrüstmarkt erfasst.
Gurtpflicht für Reisebusse
Außerdem verabschiedete das Parlament in der neuen Richtlinie, dass in der EU für alle Nutzfahrzeuge von 2006 an Gurtpflicht besteht. Dies gilt zunächst nur für neue Fahrzeuge, soll später aber auf alle Typen ausgeweitet werden. Das heißt, dass die Fahrgäste in Reisebussen sich zukünftig anschnallen müssen.
Nach Schätzungen des EU-Parlaments können mit der Richtlinie bis zu 2000 Todesfälle im Straßenverkehr pro Jahr verhindert werden.In Europa sterben nach Angaben der EU-Kommission jährlich 47.000 Menschen bei Verkehrsunfällen, 1,7 Millionen werden verletzt. Bevor das Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die EU-Verkehrsminister noch zustimmen.