EU-Richtlinie Garantiert verlängert
Was wie eine abgesprochene Goodwill-Aktion im Dienst am Kunden daherkommt, hat seinen Hintergrund in der europäischen Einigungspolitik. Ab dem 1. Januar 2002 tritt die EU-Verbrauchsgüter-Richtlinie in Kraft, nach der der Gewährleistungsrahmen auf 24 Monate verlängert werden muss. Bislang galt für viele Neuwagen nur eine einjährige Garantie.
Die neue Regelung gilt künftig bei allen Herstellern, in den meisten Fällen ohne Kilometerbegrenzung, für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. November gekauft, ausgeliefert oder erstzugelassen werden und zwar sowohl für privat wie gewerblich genutzte Fahrzeuge als auch für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft.
Und auch beim Kauf von Gebrauchten ändert sich die Garantiefrage. Hieß es hier bisher meist "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" muss der Verkäufer nun mindestens ein Jahr Garantie übernehmen. Autoverkäufe von privat an privat oder von Privatleuten an Händler, zum Beispiel bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens, sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Für manche Hersteller wird die Neuerung jedoch keine Auswirkungen haben, denn sie bieten bereits zwei oder mehr Jahre Garantie an. Dazu gehören: Porsche, Smart, Ford, Fiat, Chrysler, Jaguar, Rover sowie sämtliche japanische und koreanische Marken.