Fahranfänger: Unbekannte Risiken - DER SPIEGEL
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Fahranfänger Unbekannte Risiken

Führerschein-Neulinge mit einer Fahrerlaubnis auf Probe müssen nicht nur Bußgeld, Fahrverbot und Strafpunkte fürchten. Falls sie unangenehm auffallen, müssen sie schlimmstenfalls den vorzeitigen Verlust der Fahrerlaubnis in Kauf nehmen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Stuttgart - Außerdem kann ein so genanntes Pflichtaufbauseminar ins Haus stehen. Die Behörden weisen allerdings in ihren Bußgeldbescheiden nicht gesondert darauf hin, das der Führerscheinneuling zur Nachschulung muss.

Dies führt laut dem Auto Club Europa (ACE) immer wieder dazu, dass möglicherweise aussichtsreiche Rechtsmittel nicht eingelegt werden - im Vertrauen darauf, dass mit der Zahlung der Geldbuße alles erledigt ist.

Bei Bußgeldern und Verwarnungen über 75 Mark treten Sanktionen in Kraft, und zwar selbst dann, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, der Verstoß aber während der Probezeit begangen wurde. Was nach einem Verkehrsverstoß im Einzelnen zu erwarten ist, richtet sich danach, ob der Verstoß der A- oder B-Kategorie zugeordnet wird.

A-Verstöße mit schwerwiegenden Zuwiderhandlungen führen automatisch zu einer weiteren Sanktion. Bei B-Verstößen mit weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen kommt es erst im Wiederholungsfall zu Sanktionen.

Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kann die Führerscheinstelle folgende Maßnahmen anordnen: Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einem besonderem Aufbauseminar bei Alkohol und Drogenverstößen, schriftliche Verwarnung mit Empfehlung der Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten - dies führt automatisch zu zwei Punkten Rabatt im Flensburger Zentralregister - und Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuten Verstößen nach Ablauf einer zweimonatigen Frist.

Der Führerschein ist auch weg, wenn an dem Aufbauseminar nicht fristgerecht teilgenommen wird. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelten kleine, aber feine Unterschiede: Wird das Seminar nachgeholt, ist alles in Ordnung. Erfolgt die Entziehung aber wegen erneuter Verkehrsverstöße, muss drei Monate mit der Wiedererteilung gewartet werden. Normalerweise ist auch noch ein verkehrspsychologisches Gutachten notwendig, wenn im Rahmen der wiedererteilten Fahrerlaubnis weitere Verstöße aktenkundig geworden sind.

Wenn der Führerschein weg ist, setzt auch die Probezeit aus. Erst wenn der Neuling das amtliche Dokument wieder in Händen hält, fängt die Probezeit im Umfang der Restdauer wieder an zu laufen. Ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre, so der ACE.