Frisiertes Zweirad Polizei darf Motorroller verschrotten
Die Polizei darf ein getuntes Zweirad vernichten lassen, wenn es nicht an einen geeigneten Halter verkauft werden kann. Dies entschied heute das Mainzer Verwaltungsgericht. Die Ordnungshüter beschlagnahmten das flotte Zweirad eines Jugendlichen, das nach Angaben des Hasardeurs 100 Kilometer pro Stunde schnell sei - erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nachbarn beschwerten sich wegen der ungewöhnlichen Lautstärke bei der Polizei.
Ein anschließender Verkauf durch die Ordnungshüter an eine "zuverlässige Person" sei nicht möglich gewesen. Es könne nicht sichergestellt werden, dass der Käufer den "Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fahre", begründeten die Richter das Urteil.
rom/dpa/AP