Führerscheinentzug Kündigung rechtens
Stuttgart - Im vorliegenden Fall war ein Berufskraftfahrer in seinem Privatwagen mit 1,27 Promille unterwegs. Die Polizei erwischte ihn und die Fahrerlaubnis war weg. Weitere Folgen waren die Kündigung durch den Arbeitgeber und die Sperrung des Arbeitslosengeldes für ein Quartal. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Erfolglos, denn das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart wies seine Klage zurück. (AZ: L 12 AL 2703/00)
Der Klagende habe seine Arbeitslosigkeit "grob fahrlässig verursacht", urteilte das Gericht. Als Berufskraftfahrer sei er auf den Besitz des Führerscheins zwingend angewiesen. Er durfte sich auch privat nicht so verhalten, dass er diesen verlieren könnte. Da der Arbeitgeber ihn auch nicht anderweitig einsetzen konnte, sei die Kündigung gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Das grob fahrlässige Fehlverhalten rechtfertige auch die Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld.