Gefilmt "Stinkefinger" auf Polizei-Video ist strafbar
München - Auf ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts weist der ADAC in der aktuellen Ausgabe seiner Rechtszeitschrift DAR (Deutsches Autorecht) hin. Demnach musste ein Autofahrer für ein entsprechendes Verhalten 1200 Mark Strafe zahlen.
Im konkreten Fall hatten Polizisten an einer Autobahnbrücke eine Beobachtungskamera für Abstandsmessungen installiert. Ein Autofahrer erkannte die Kontrolle, fuhr aber mit erhobenem linken Mittelfinger daran vorbei, ohne sich eines Verkehrsvergehens schuldig zu machen.
Das Gericht begründete die Strafe mit dem Hinweis, auch über das Medium Videokamera könne eine Beleidigung gegenüber Amtspersonen erfolgen, die mit der Auswertung des Films befasst seien. Dagegen half auch der Einwand des Autofahrers nicht, er habe gemeint, dass die Kamera nicht in Betrieb sei.