Gerichtsurteil Wer geblendet wird, muss bremsen
Nürnberg - Autofahrer müssen die Geschwindigkeit drosseln, wenn sie im Dunkeln vom Gegenverkehr geblendet werden. Wer ungebremst weiterfährt und dabei mehrere Tempolimit-Schilder übersieht, kann sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen hat die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hingewiesen.
Im konkreten Fall sei eine Lehrerin nachts mit 117 Kilometer pro Stunde auf einer Bundesstraße geblitzt worden. Zuvor sei sie an insgesamt drei Tempo-70-Schildern vorbeigerast. Das drohende Fahrverbot vor Augen, habe sie hinterher versucht, den Geschwindigkeitsverstoß mit einem sogenannten Augenblicksversagen zu entschuldigen. Sie sei wegen des Gegenverkehrs stark geblendet worden, habe sich deshalb am Mittelstreifen orientiert und das Tempolimit übersehen.
Das Amtsgericht wertete das Verhalten der Lehrerin laut Anwaltshotline als groben Verkehrsverstoß und verurteilte sie zu einem Monat Fahrverbot. Weil sie wegen der Blendung durch den Gegenverkehr quasi im Blindflug durch die Nacht gerast sei, könne sie sich nicht auf ein Augenblicksversagen berufen. "Wenn einem Autofahrer praktisch jede Sicht genommen wird, muss er seine Geschwindigkeit sofort reduzieren und notfalls sogar anhalten", betonte Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.
Aktenzeichen: 10 Owi 89 Js 366/05 - 25/05
har/ddp