Informationspflicht Blauer Brief aus Brüssel
Die EU-Kommission schloss am Montag eine Klage vor dem EuGH nicht aus, falls die Bundesregierung ein EU-Gesetz nicht umsetzt, wonach Käufern von Neufahrzeugen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß zugänglich sein müssen.
"Die Verbraucher müssen sich beim Kauf eines Neufahrzeugs ein Bild über die möglichen Folgen für die Umwelt machen können", sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström. Sie forderte Deutschland sowie Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und Großbritannien in einem Mahnschreiben zum wiederholten Mal auf, unverzüglich die nötigen Rechtsvorschriften zu erlassen. Der Termin dafür ist am 18. Januar dieses Jahres abgelaufen.
Auf dieses zweite Mahnschreiben müssen die betroffenen Regierungen nun innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel sind dies zwei Monate, reagieren und die kritisierten Mängel abstellen. Ansonsten kann die EU-Kommission den Gang vor das Luxemburger Gericht beschließen.
Zudem ermahnte die Kommission Deutschland, einem Urteil des EuGH im Zusammenhang mit der umweltgerechten Entsorgung von Altöl nachzukommen. Der Richterspruch von 1999 verlangt, dass diese Krebs erregenden und auch für die Umwelt hochgiftigen Öle nicht einfach beseitigt, sondern für die Wiederverwendung aufbereitet werden müssen. Wenn die Bundesregierung dieser Aufforderung nicht nachkommt, können die Luxemburger Richter ein Zwangsgeld verhängen.