Kfz-Recht Winterpause für Saisonkennzeichen
München - "Schwarzfahren" im eigenen Auto kann für Besitzer von Saisonkennzeichen teuer werden: Wer mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sagt der ADAC in München. Auch Probe- oder Überführungsfahrten seien außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt.
Die Folgen bei Missachtung können für den Autofahrer schwerwiegend sein: Denn es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch eine Geldstrafe und im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe. Komme es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, ist laut dem Autoclub auch die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen. Der Fahrzeugbesitzer hafte dann mit seinem gesamten Vermögen.
Schon allein das Parken kann teuer werden, wenn das Kennzeichen nicht gilt. "Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen", warnt der Verkehrsrechtler Michael Winter: "Wer dennoch dort parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und drei Flensburgpunkten rechnen."
Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Müsse das Saisonfahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung stehe an, könne dies im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode verwirklicht werden. Streng genommen darf das Fahrzeug laut TÜV Rheinland noch nicht einmal angelassen werden.
Saisonkennzeichen ist nicht immer vorteilhaft
Ein Saisonkennzeichen ist allerdings nicht immer die preiswerteste Lösung, erläutert der ADAC. Ein teurer Stellplatz beispielsweise könne die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufzehren. Daher sollte jeder vor der Beantragung genau rechnen, ob es sich finanziell wirklich lohnt und für welchen Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll.
Mehr als 1,6 Millionen Fahrzeughalter in Deutschland sind mit Saisonkennzeichen unterwegs, die für einen Zeitraum von zwei bis elf Monaten ausgestellt werden können. Unter den Fahrzeugen sind 60 Prozent Motorräder, aber auch Cabrios, Oldtimer, Wohnmobile und Schneefahrzeuge.
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