Markenrecht Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto
Spielzeugauto: Weil der Opel-Blitz zu erkennen war, verklagte der Autobauer den Hersteller Autec
Foto: CartronicKarlsruhe - Peinliche Niederlage für Opel: Weil ein Spielzeughersteller das Markenzeichen der Rüsselsheimer auf seinen Modellen zeigte, verklagte der Autobauer die Firma aus Nürnberg. Der Fall schaffte es bis vor das Bundesgerichtshof (BGH) - nun ist ein Urteil gefällt: Modellautos dürfen das Markenzeichen des Originalherstellers tragen, ohne dass der eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Das gab der BGH am Freitag in Karlsruhe bekannt.
Er wies damit eine Klage der Adam Opel AG wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte ab. Der Autohersteller hat sein bekanntes Logo in Deutschland als Marke auch für Spielzeug eintragen lassen. Dennoch brachte der Spielzeughersteller Autec einen funkgesteuerten Nachbau des Opel Astra V8 Coupé auf den Markt, dessen Kühler - wie beim Original - der Opel-Blitz ziert. Im Gegensatz zu mehreren anderen Modellautoherstellern hatte sich Autec hierüber zuvor nicht mit der Opel AG abgestimmt. Dagegen klagten der Rüsselsheimer Autobauer.
In dem Streit hatte 2007 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Opel die Nutzung seines Logos nur verbieten kann, wenn dies zu Missverständnissen hinsichtlich des Herstellers des Spielzeugs führen kann. Nach den Vorinstanzen wies nun auch der BGH die Klage in oberster Instanz ab. Das am Modellauto angebrachte Markenzeichen werde von den Verbrauchern als Nachbildungsdetail des Modells angesehen, nicht aber als Verweis auf dessen Hersteller.
AZ: I ZR 88/08 Opel-Blitz II