Nebelfahrt Im Blindflug auf den Vordermann
Stuttgart - Grundsätzlich sollte bei Nebel das Tempo gedrosselt und der Sicherheitsabstand erhöht werden, teilte der Auto Club Europa (ACE) mit. Falsch und gefährlich sei es, wenn Autofahrer die Orientierungshilfe beim Vordermann suchten. Es werde umso dichter aufgefahren, je geringer die Sicht ist.
Der Vordermann fühle sich dadurch bedrängt und versuche durch stärkeren Druck aufs Gaspedal seinem Hintermann zu entkommen. Dann drohe das böse Finale mit einer Kettenreaktion von Kollisionen und Massenkarambolagen, so der ACE. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht, dann muss laut Straßenverkehrsordnung auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Nur dann dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Wer bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften am Tag ohne Abblendlicht fährt, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und kassiert drei Punkte in Flensburg. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind immer noch 25 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Nur bei einer Witterung mit Sichtweite unter 50 Meter darf der Fahrer jedoch die Nebelschlussleuchten einschalten. Das entspricht dem Abstand zwischen den Leitpfosten am Straßenrand. Nebelschlussleuchten haben eine enorme Strahlkraft. Ohne triftigen Grund eingeschaltet, blendet und behindert das grellrote Licht am Heck den nachfahrenden Verkehr. Ist die Sicht dermaßen eingeschränkt, darf außerdem nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Bei nebelbedingten Verkehrsunfällen starben in den vergangenen zehn Jahren deutschen Straßen 495 Menschen. Nach einer vom ACE vorgelegten Bilanz, passierten zwischen 1991 und 2001 insgesamt 9055 Nebelunfälle mit Personenschäden. Dabei wurden 14.143 Menschen zum Teil schwer verletzt. Die eigentliche Unfallursache sei allerdings nicht der Nebel, sondern unangepasste Geschwindigkeit, betonte der ACE.