Neue Bußgelder Rasen wird richtig teuer
Dichtes Auffahren und Drängeln kann bis zu 400 Euro kosten, drastisches Zu-schnell-Fahren bis zu 680 Euro; und wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer sitzt, zahlt, wenn er zum ersten Mal dabei ertappt wird, 500 Euro. Das sind die neuen Bußgeldsätze, die in wenigen Wochen vom Bundeskabinett beschlossen werden und ab Januar 2009 in Kraft treten sollen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums erklärte, die Einzelheiten des neuen Bußgeldkatalogs befänden sich derzeit noch in der Abstimmung der Ressorts. Grundsätzlich jedoch ist die Zielrichtung klar: Drastische Verkehrsverstöße sollen künftig auch drastisch bestraft werden.
Vor allem die anhaltend hohe Zahl von Verkehrstoten - in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 5000 Menschen im Straßenverkehr - wird als Grund für die geplante Erhöhung der Bußgelder angegeben. Auch die Angleichung an andere europäische Staaten, in denen bei Verkehrsverstößen zum Teil wesentlich höhere Bußgelder erhoben werden, wird angestrebt. Allerding gibt es noch keine Aussagen, ob sich mit der Anhebung der Strafen auch die Überwachungsdichte erhöhen wird. Denn einen Effekt in Sachen Verkehrserziehung erzielen höhere Bußgelder ja nur dann, wenn die Delikte auch festgestellt und die Strafen durchgesetzt werden.
Auch die Verbände, die vom Bundesverkehrsministerium bereits vor Monaten in Sachen Bußgelderhöhung konsultiert worden waren, begrüßen die Berichte über die geplante Erhöhung. ADAC-Sprecher Maximilian Maurer sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Das, wofür nun die Bußgelder erhöht werden sollen, sind alles sehr gefährliche Dinge, die häufig zu Unfällen führen." Durch die höheren Summen werde der "Denkzettelcharakter" der Strafen erhöht, und vielleicht werde "dadurch ja auch bei dem einen oder anderen das Nachdenken über sein Verhalten beschleunigt".
Im Übrigen werde, so ADAC-Mann Maurer, durch die geplante Erhöhung der deutsche Bußgeldkatalog den Regelungen in vergleichbaren europäischen Staaten angepasst. Bislang sei Deutschland "ein Traumland für Verkehrssünder aus dem Ausland" gewesen, sagte Maurer.
Denn die sogenannte europäische Vollstreckung, die nach mehrfachen Verschiebungen nun ebenfalls im nächsten Jahr in Kraft treten soll, gilt erst ab einem Bußgeld von mehr als 70 Euro. Das heißt, dass mit den bisherigen deutschen Bußgeldern zahlreiche Verstöße ausländischer Verkehrsteilnehmer (etwa wenn ein Fahrer mit 25 km/h mehr als erlaubt geblitzt wird) nicht im Nachhinein geahndet werden könnten. Durch die neuen Bußgeldsätze würde sich das ändern.
Auch der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) erklärte, dass es vollkommen in Ordnung sei, für bewusst begangene Verkehrsverstöße die Bußgelder zu erhöhen. "Wer notorisch drängelt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern Nötigung. Und niemand fährt mal eben aus Versehen mit 80 Sachen durch geschlossene Ortschaften", sagte Harald Walsberg, Verkehrssicherheitsbeauftragter des VCD-Landesverbandes Nord-Ost. Wer angesichts der geplanten Bußgelderhöhung von "Abzocke" spreche, mache Täter zu Opfern und bagatellisiere gefährliches Fehlverhalten. Schließlich werde kein Verkehrsteilnehmer belangt, der sich an die Regeln halte.
Bußgelder im Vergleich
| Deutschland alt/neu | Frankreich | Italien | Norwegen | |
|---|---|---|---|---|
| Alkohol | 250 / 500 | ab 750 | ab 260 | ab 630 |
| Fahren bei Rot | 50 / ab 90 | ab 90 | ab 140 | ab 640 |
| Überhol-Verstoß | ab 30 / ab 100 | ab 90 | ab 70 | ab 640 |
| 21 km/h zu schnell | ab 40 / ab 70 | ab 90 | ab 140 | ab 400 |
rb/jp