Preisnachlässe Wie im Basar
Damit hat der Gesetzgeber eine seit Jahren unter anderem vom ADAC erhobene Forderung umgesetzt und dem preisbewussten Verbraucher ein stärkeres Mitspracherecht bei der Preisgestaltung eingeräumt.
Wer bisher beim Autokauf zu handeln versuchte, scheiterte regelmäßig an der Drei-Prozent-Hürde des fast 70 Jahre alten Rabattgesetzes. "Werbegeschenke" etwa in Form von Winterreifen, Dachboxen oder Schonbezügen waren auf Grund der Zugabeverordnung ebenfalls nicht möglich.
Auch vor dem Hintergrund, dass es in vielen EU-Ländern keine dem deutschen Rabattgesetz und der Zugabeverordnung entsprechenden Regelungen gibt, war eine Gesetzesänderung seit langem überfällig.
Beim Einkauf im Internet zum Beispiel stößt der Schnäppchenjäger auf attraktive Angebote ausländischer Unternehmen, deren Preise sogar noch Verhandlungsspielraum bieten. Inländische Verkäufer müssen dagegen am Barzahlungsrabatt von drei Prozent festhalten und verschenken damit Kundenpotential.
Der ADAC rechnet damit, dass sich die Gesetzesänderung für den Verbraucher positiv auswirken wird. Bei Preisverhandlungen kann sich der Verkäufer künftig nicht mehr mit den restriktiven Bestimmungen von Rabattgesetz und Zugabeverordnung herausreden.
Preisnachlässe, aber auch wertvolles Zubehör als kostenlose Dreingabe beim Neuwagenkauf wären in Zukunft durchaus denkbar. Das gilt auch für den Gebrauchtwagenkauf. Hier könnte der Käufer durch geschicktes Verhandeln als Zugabe beispielsweise eine mehrjährige Gebrauchtwagengarantie herausschlagen. Der Konkurrenzkampf wird viele Händler dazu zwingen, ihr Angebot durch Zusatzleistungen und Preisnachlässe für den Kunden attraktiv zu machen. Es lohnt sich also in Zukunft, im Vorfeld Preise zu vergleichen und ausgiebig zu feilschen.