Rechtsstreit Die Zukunft der Bundesstraßen
Karlsruhe - Der Zweite Senat hat am Dienstag mit der Erörterung der Frage begonnen, ob die Bundesstraße 75 zwischen Hamburg und Lübeck in eine Landesstraße umgewandelt werden kann. Dann müsste nicht mehr der Bund für die Unterhaltungskosten aufkommen, sondern das Land Schleswig-Holstein.
Das nördlichste Bundesland will von dem Plan allerdings nichts wissen - und zieht stellvertretend für andere Länder vor Gericht. Denn bundesweit sind von dem aus dem Jahr 1995 stammenden Abstufungskonzept des Bundes noch 4700 weitere, ebenfalls parallel zu Autobahnen verlaufende Straßenkilometer betroffen. Die Kosten, die damit auf die Länder übergehen würden, werden mit 235 Millionen Mark pro Jahr beziffert.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits 1986 Zweifel geäußert, ob rund 3500 Kilometer Bundesstraße, die unmittelbar neben Autobahnen verlaufen, noch notwendig seien. Da sie nicht dem weiträumigen Verkehr dienten, könnten sie in Landesstraßen umgewandelt werden.
1994 kündigte das Bundesverkehrsministerium das Abstufungskonzept für "autobahnparallele Bundesstraßen" an. Schleswig-Holstein nahm zwar die Herabstufung anderer Strecken hin, nicht jedoch die der B75. Schließlich ordnete die Bundesregierung 1995 die Umwandlung zur Landesstraße an.
Die Regierung in Kiel erhob dagegen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Bund verklagte daraufhin das Land beim BVG, weil es mit seiner Weigerung, eine Bundesweisung zu befolgen, gegen die Verfassung verstoßen habe.
Die Anhörung findet unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach statt. Mit einem Urteil wird in einigen Wochen gerechnet.