Schadenersatz bei Unfällen: Verbraucherschützer warnen vor Einsparungen - DER SPIEGEL
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Schadenersatz bei Unfällen Verbraucherschützer warnen vor Einsparungen

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wollen Autoversicherer eine Neuregelung der Schadensabwicklung nach Unfällen erreichen. Automobilclubs und Anwälte warnen davor, dass dabei die Rechte und Leistungen der Geschädigten stark eingeschränkt werden könnten.
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Goslar - Autofahrer müssen sich darauf gefasst machen, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Reparatur nicht mehr pauschal bezahlt zu bekommen. Geht es nach den Versicherern, fällt der Scheck künftig deutlich geringer aus. Kein Wunder, dass sich beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar am Donnerstag mehr als ein Drittel der 1750 Teilnehmer für den Arbeitskreis zur Reform des Schadenersatzrechtes interessierte.

Dabei wurde über ein wirklich heißes Eisen gestritten: Soll ein Autobesitzer nach einem unverschuldeten Unfall den vollen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen, auch wenn er keine Fachwerkstatt aufsucht? Bisher kann der Geschädigte den defekten Wagen weiter fahren, eine Billigwerkstatt einschalten oder selbst Hand anlegen, während er den vollen Schaden auf Grundlage einer Schätzung erstattet bekommt.

Die Versicherer haben daran seit langem Anstoß genommen und wollen bei Nichtreparatur Abschläge von rund 25 Prozent durchsetzen. Die rot-grüne Bundesregierung zeigt Verständnis, wenn auch nicht für diese Größenordnung. Hans-Georg Bollweg, Ministerialrat im Bundesjustizministerium, machte am Donnerstag in Goslar deutlich, dass die Versicherer künftig bei so genannter fiktiver Abrechnung zumindest die Mehrwertsteuer einbehalten dürfen sollen. Die bisherige Praxis eröffne "über den reinen Schadensausgleich hinaus Gewinnchancen, begünstigt Schwarzarbeit und die Sicherheit gefährdende Billigreparaturen", sagte der Ministeriumsvertreter.

Werner Dornwald, Leitender Direktor beim Gerling-Konzern, konnte dieser Argumentation weitgehend folgen, verlangte aber, dass die Versicherer neben den 16 Prozent für die Mehrwertsteuer auch neun Prozent für Sozialabgaben, die bei nicht durchgeführter Reparatur auch nicht anfallen, einbehalten dürfen. So kam er auf 25 Prozent, die die Bundesregierung seiner Ansicht nach als Abschlagsmöglichkeit in ihr neues Gesetzesvorhaben einbauen soll.

Dieses Ansinnen ruft Anwälte und Automobilclubs auf den Plan. Der ADAC erkennt "einen neuen Vorstoß gegen die Rechte der Kraftfahrer", nachdem die alte Bundesregierung mit demselben Anliegen in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr zum Zuge gekommen war. ADAC-Jurist Paul Kuhn rechnete vor, dass die Versicherer bei einer solchen Reform bis zu einer Milliarde Mark einsparen könnten. Zugleich sagte er eine Prozesslawine mit zusätzlichen Kosten für die Justiz voraus. Er wehrte sich zudem vehement gegen die permanente Unterstellung, Kraftfahrer wollten aus einem Unfall unberechtigt Kapital schlagen.

Unterstützung fanden die Autofahrer auch bei Verkehrsanwälten. "Risiken sind von denen zu tragen, die sie verursachen", stellte Hans-Jürgen Gebhardt für den Deutschen Anwaltsverein klar. Er sehe zudem vor allem sozial Schwache benachteiligt, weil diese sich bei eigener Mithaftung oder bei ungeklärter Schuldfrage eine Vollreparatur gar nicht leisten könnten. Zudem bezweifelte der Rechtsanwalt eine Beseitigung der Betrugskriminalität durch vorgetäuschte Unfälle. "Die kriminellen Kreise werden durch eine Gesetzesänderung nicht zu redlichen Bürgern werden."

Dass der Streit um das Schadenersatzrecht auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag auf solch großes "Interesse" stieß, liegt vor allem daran, dass so unterschiedliche Interessengruppen wie Automobilclubs, Versicherer, Werkstätten und Anwälte ihre Anliegen berührt sahen. Wie der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu diesem Thema auch aussehen wird, ein Proteststurm dagegen dürfte kaum zu vermeiden sein.

Cord Dreyer