Steuernachlässe Zwei-Klassen-Gesellschaft für Dieselfilter
Berlin - Der von der Bundesregierung geplante Steuernachlass zur Reduzierung verkehrsbedingter Feinstaub-Emissionen wird nach einem Bericht der "Automobilwoche" möglicherweise auf die Nachrüstung von Gebrauchtfahrzeugen beschränkt. Das gehe aus dem von Finanzminister Hans Eichel (SPD) erarbeiteten Gesetzentwurf hervor, der am kommenden Mittwoch im Kabinett vorgestellt wird. Dieser sieht laut "Automobilwoche" alternativ die Beschränkung der Förderung auf Nachrüstfälle vor. Immer mehr Autohersteller hätten die Konsequenz gezogen, noch in diesem Jahr oder von 2006 an Neufahrzeuge mit "wirksamer Partikelminderungstechnik auszurüsten", zitiert das Branchenblatt aus dem Gesetzentwurf.
Ein Sprecher des Finanzministeriums wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren und verwies auf die Kabinettssitzung. Bisher sind Steuerermäßigungen von 350 Euro für Neuwagen geplant, für Nachrüstungen soll ein Nachlass von 250 Euro gewährt werden. Die Förderung würde so 1,2 Milliarden Euro betragen. Der Verzicht bei der Kfz-Steuer trifft nur die Länder. Sollten nur Nachrüstungen gefördert werden, würde dies zu Ausfällen von 390 Millionen Euro führen.
Eichels Vorschlag wird dem Bericht zufolge auch von den unionsgeführten Ländern favorisiert. Das Umweltministerium und die Grünen plädierten dagegen für eine Förderung auch der Neuwagen. Der Verband der Automobilindustrie halte ebenfalls "eine Einbeziehung der Neufahrzeuge in einer emissionsbasierten Kfz-Steuer für wichtig".
Schon Ende April hatte sich im Streit zwischen Bund und Ländern abgezeichnet, dass ein Steuernachlass nur für den nachträglichen Einbau gezahlt werden könnte. Der Filter sei inzwischen auch bei deutschen Autoherstellern Stand der Technik, hieß es in der SPD. Unionsgeführte Länder hatten dafür plädiert, die Steuerförderung auf die Nachrüstung von Altautos mit Dieselrußfiltern zu konzentrieren.