Straßenverkehr Radarwarngeräte ab 2002 verboten
Fahrer mit Radarwarner im Auto müssen ab 2002 mit einem Bußgeld von 75 Euro (146,68 Mark) rechnen. Alle Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen stören oder anzeigen, sind ab dem kommenden Jahr grundsätzlich verboten.
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Stuttgart - Der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart weist ferner darauf hin, dass ein Verstoß gegen die neue Vorschrift neben dem Bußgeld auch noch mit vier Punkten im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg geahndet wird. Bislang war das Verbot den Angaben zufolge nicht in der Straßenverkehrsordnung enthalten, sondern in Einzelfällen durch Gerichte ausgesprochen worden.