Streiterei: Wem gehört das ABC? - DER SPIEGEL
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Streiterei Wem gehört das ABC?

Dass Mercedes auf die Schweden nicht gut zu sprechen ist, seitdem ein Auto-Tester aus dem hohen Norden die A-Klasse mit dem gefürchteten Elch-Test ins Straucheln brachte, ist bekannt. Doch die Schwaben streiten schon wieder mit den Nordmännern. Diesmal mit Volvo - um nichts weniger als das ABC.
Von Frank Wald
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Schon seit einigen Jahren sollen deutsche Gerichte klären, ob nur noch Stuttgarter Luxusmobile mit einem Buchstaben plus nachfolgender Zahl benannt werden dürfen. Vor dem Kölner Oberlandesgericht ging die schwäbisch-schwedische Rangelei um die Buchstaben in eine neue Runde.

Grund der Auseinandersetzung: Seit 1996 verkauft Volvo seine Autos unter der Modellbezeichnungen S40, V40, S70, V70, C70, S80, wobei hier S für Limousine (Sedan), V für Kombi (Versality) und C für Coupé steht. Mercedes-Fahrzeuge wiederum erkennt man an den Buchstaben A, C, E, S oder V gefolgt von drei Ziffern, die die Hubraumgröße angeben.

Ein Exempel statuieren

Mal abgesehen davon, dass der Familien-Kombi V70 auch bei genauerem Hinsehen nicht mit dem Mercedes-Van V-Klasse zu verwechseln ist oder ein Volvo S80 bis auf die Limousinenform wenig mit der S-Klasse gemein hat. Auch Audi bietet seine Fahrzeuge unter der Bezeichnung A2, A3, A4, A6 oder A8 (in der sportlichen Auslegung sogar als S4, S6 und S8) an und BMW-Kunden sitzen in Z3-, X5- oder M-Modellen. Doch ungeachtet dessen, dass S-Typen auch mit dem Jaguar-Kopf auf deutschen Straßen fahren, wollen die Stuttgarter offenbar an Volvo ein Exempel statuieren.

Zunächst sogar mit Erfolg. Vor dem Landgericht Köln konnten die DaimlerChrysler-Juristen glaubhaft machen, dass es hier um ein völlig neues System gehe, das mit dieser Buchstaben-Zahlen-Kombi geschaffen wurde. Die rheinischen Richter, die zum Beweis sogar eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben hatten, befanden, dass "die charakteristische Verbindung aus dreistelligen Ziffern und einem Buchstaben" nur einem Mercedes eigen sei. Die Typen-Bezeichnungen seien "phantasievoll und in ihrer Einfachheit sogar besonders einprägsam und einzigartig" und deshalb auch "besonders schützenswert", so ihr Urteil.

Urteil soll geändert werden

Das sahen die Kollegen der nächsthöheren Instanz im Oberlandesgericht Köln allerdings ganz anders, wie sich in der vergangenen Woche herausstellte. Emil Schwippert, Vorsitzender des 6. Zivilsenats, machte deutlich, dass er dieser Argumentation im "Kampf der Systeme" nicht ganz folgen könne. Was solle denn, fragte er sich und die Beteiligten im Saal, hier eigentlich geschützt werden: ein abstraktes Ordnungssystem oder die konkrete Bezeichnung der Autos? Seines Wissens bestünde die aber gar nicht immer aus einem Buchstaben und drei Ziffern, manchmal auch aus zwei oder drei Buchstaben und manchmal auch nur mit zwei Ziffern. Womit Richter Schwippert durchaus Recht hat, wenn man an die M-Klasse (ML plus Zahl), die Mercedes-Roadster (SL und SLK), Coupé und Cabriolet (CL und CLK) oder an die AMG-Modelle (C32, E43, S55) denkt. "Das wird sehr schnell zum Glasperlenspiel", resümierte der Richter. Und ginge auch zu weit.

Zumal wenn sich DaimlerChrysler bei der Gelegenheit auch noch gleich weitere Buchstaben schützen lassen wolle. Am Ende fragte der Vorsitzende die Daimler-Vertretung, ob Mercedes-Mobile ihre hohe Wertschätzung fänden, "weil das Kennzeichnungssystem so toll ist" oder nicht vielmehr wegen der Qualität der Fahrzeuge.

Das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof

Anders als die Kollegen vom Landgericht halten Richter Schwippert und seine Beisitzer die Mercedes-Nomenklatura weder für besonders intelligent noch ausreichend stringent. "Wir beabsichtigen, das Urteil abzuändern", so der unmissverständliche Vorgriff auf die Urteilsverkündung am 1. Juni.

Fortsetzung folgt - das letzte Wort hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.