Tempomessungen Geblitzte Geisterfahrer
Denn wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) von den Verkehrsrechts-Anwälten des Vereins erfahren haben will, sind Geschwindigkeitsmessungen auf deutschen Straßen und Autobahnen tatsächlich häufiger fehlerhaft als bislang angenommen. Die Experten berufen sich dabei auf den Münchener Sachverständigen Wolfgang Baumert, der in einem im Januar 2003 erstellten Gutachten die Messgenauigkeit des von den Polizeibehörden häufig genutzten "Traffipax"-Gerätes überprüfte.
Das Ergebnis: Es kann zu verfälschten Messwerten kommen, wenn das System an Autobahnabschnitten mit Leitplanken eingesetzt wird. Einzelne Bilder wurden auf der A 4 an einer Messstelle ausgelöst und aufgenommen, obwohl den Funkstrahl überhaupt kein Auto passierte. Zudem entstanden die bußgeldträchtigen Lichtbilder, obwohl "geblitzte" Fahrzeuge mit einem Tempo unterhalb der eingestellten Geschwindigkeitsschranke fuhren. Nach Auffassung von Baumert sei das Messgerät bei den Tests defekt gewesen und von den Polizeibeamten nicht richtig bedient worden.
Fehlerhaft kann aber nicht nur das Gerät, sondern auch das Messverhalten der Beamten sein. In einem vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelten Fall (Aktenzeichen: 1ObOWI 221/02) war ein Pkw-Fahrer geblitzt worden und sollte mit einem längeren Fahrverbot büßen. Es stellte sich heraus, dass die Tempomessung weniger als 200 Meter vor dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung stattgefunden hatte. Das OLG entschied für den Autofahrer. Temposünden dürfen, so das Gericht, nur dann geahndet werden, wenn sie mindestens 200 Meter vor Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgenommen werden.
Die Verkehrsanwälte des DAV gehen bundesweit von einer hohen Zahl von fehlerhaften und willkürlichen Tempomessungen aus. Deshalb rät der ARCD, Anschuldigungen im Zweifelsfall von spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen.