Tipps Autoversicherung im Test
Wechsel.
Sie können Ihre Versicherung im Regelfall bis Ende November kündigen. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist haben Sie, wenn der Beitrag gestiegen oder ein Schaden eingetreten ist. Gleiches gilt, wenn die Versicherung durch eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
Kündigung. Sie müssen schriftlich kündigen. Von Verträgen mit abweichenden Regelungen abgesehen muss das Kündigungsschreiben in diesem Jahr bis einschließlich Dienstag, 30. November, bei Ihrer Versicherung ankommen. Schicken Sie es zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein oder bestehen Sie, wenn noch genug Zeit ist, auf einer Bestätigung der Kündigung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Teilkasko. Wer überlegt, von der Vollkasko in die Teilkasko zu wechseln, sollte vorher beim Versicherer nachfragen. Hat er bereits einen sehr niedrigen Beitragssatz in der Vollkasko, dann kann es sein, dass die Teilkasko teurer ist. Denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Voll-, nicht aber in der Teilkasko.
Selbstbeteiligung. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Das spart Beitrag. Liegt die Selbstbeteiligung in der Teilkasko viel höher, müssen Sie zu viele Schäden selbst zahlen.
FINANZtest 11/2004