Überarbeitung der StVO: Schallzeichen wird zur Hupe - DER SPIEGEL
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Überarbeitung der StVO Schallzeichen wird zur Hupe

"Polizisten dürfen Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten" - so einfach und verständlich könnte eine Verordnung lauten, wenn sie nicht 32 Jahre lang von Juristen präzisiert worden wäre. Im Auftrag des Auto Clubs Europa (ACE) hat der Journalist Wolf Schneider die Straßenverkehrsordnung sprachlich entrümpelt.
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Stuttgart - Ohne den Inhalt der 1970 erstmals in Kraft getretenen Verordnung zu verändern, "durchschnitt Schneider mit scharfer Machete das Vorschriftendickicht", sagte der ACE-Vorsitzende Wolfgang Rose am Montag in Stuttgart. Der Sprachkritiker Schneider ersetzte etwa das Wort "Fahrtrichtungsanzeiger" durch "Blinker", gliederte den Vorschriftenkatalog neu und strich einige Passagen.

Wieso auch sollte sich der Bürger mit Anweisungen herumschlagen wie dem Paragrafen 36,5 StVO: "Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben", steht dort geschrieben. Wolf Schneiders Version des Paragrafen 36,5 lautet nun: "Polizisten dürfen Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anhalten."

Die Idee zur Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht auf eine Initiative des Bundesverkehrsministeriums zurück. Im Februar hatte Minister Kurt Bodewig (SPD) auch den ACE aufgefordert, eine Stellungnahme zum Regelwerk abzugeben. Ziel sei es, die StVO für den Bürger verständlicher zu gestalten. Im ACE habe schnell Einigkeit darüber bestanden, die Überarbeitung einer "Koryphäe der Sprachkritik" zu überlassen.

Der 77-jährige Schneider, der auf der spanischen Ferieninsel Mallorca lebt, schrieb das Regelwerk innerhalb von vier Wochen um. Obwohl das Projekt ständig juristisch begleitet worden sei, erhebe es nicht den Anspruch, juristisch sauber durchkonstruiert zu sein. Auch seien nicht alle Formulierungen über jeden Zweifel erhaben, sagte ACE-Rechtsanwalt Volker Lempp. Doch weil "die Sprache der StVO sich vom automobilen Volk schneller entfernt, als die Polizei erlaubt", sei es wichtig gewesen zu zeigen, dass eine StVO auch kürzer, schlüssiger und verständlicher sein könne. Begriffe wie "Ampel", "Hupe" und "Zebrastreifen" seien allemal gebräuchlicher als "Wechsellichtzeichen", "Schallzeichen" oder "Fußgängerüberweg".

Die alte StVO, die nach wie vor gültig ist, existiert seit 1970 und wurde Rose zufolge fast jedes Jahr ergänzt und weiter verkompliziert, in dem Bemühen, juristisch unanfechtbar und sauber daherzukommen. Vielfach produziere sie bei den Verkehrsteilnehmern Unverständnis und Zorn auf obrigkeitsstaatliches Verbotsgehabe, anstatt die Menschen zu verantwortungsbewusstem Verhalten zu bewegen. "Verquaste Juristensprache ruft kein Verständnis hervor", kritisiert er. Deshalb würden auch die Regeln nicht akzeptiert, die in der StVO aufgestellt sind.

Ende November soll es eine erste Auswertung der fachlichen Stellungnahmen geben. Bisher seien im Bundesverkehrsministerium 82 davon eingegangenen. Möglicherweise 2003 werde es einen fertigen Entwurf einer neuen StVO geben - dieser werde dann dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Ob die neue StVO zum Bestseller avanciert, wenn sie denn abgesegnet wird, bleibt dahingestellt. Doch wer hineinschaut, wird wenigstens verstehen, um was es geht.