Urteil Falschparker haften bei Unfallmitschuld
Die Richter des Amtsgerichtes in Hildesheim sprachen einem Falschparker jetzt 20 Prozent Mithaftung zu, obwohl dieser nicht direkt in die Kollision verwickelt war. Ihre Amtskollegen in Witten verurteilten die Besitzerin eines im Halteverbot abgestellten Autos sogar zur Übernahme eines Viertels der Schadensumme. Im ersten Fall hatte der Fahrer seinen Kleinlaster so an einer Straßeneinmündung abgestellt, dass dieser abbiegenden Autofahrern die Sicht versperrte. Ein Fahrer stieß aus diesem Grund mit einem ihm entgegen kommenden Wagen zusammen. In dem anderen Streitfall hatte die Frau ihr Auto in einer Halteverbotszone gegenüber einem Werktor abgestellt. Ein herausrangierender Sattelschlepper stieß gegen den Wagen und zertrümmerte ihn total. Zweck des Halteverbots an solchen Stellen sei, aus- und einfahrenden Lastwagen schwierige Rangiermanöver zu ersparen, sagten die Richter. Wer sein Auto dennoch dort parke, hafte nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr. Daher seien 25 Prozent Mitverursacheranteil angemessen.