Urteil: Schwäbisch- schwedischer Kürzel-Kampf - DER SPIEGEL
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Urteil Schwäbisch- schwedischer Kürzel-Kampf

Was haben ein Volvo S80 und eine S-Klasse von Mercedes gemeinsam? Nichts - bis auf den Buchstaben S. DaimlerChrysler sieht das anders. Seit Jahren schon ziehen die Schwaben gegen die Schweden eben wegen jener Buchstabenkürzel gerichtlich zu Felde. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Von Frank Wald
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Ähnliches gilt für den Volvo V70 und die V-Klasse oder den C70 und die C-Klasse. Das von dem Autohersteller Volvo für seine Autos verwendete Kennzeichnungssystem verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit diesem Urteil wiesen die Kölner Richter (AZ 6 U 115/00) jetzt die Klage von DaimlerChrysler ab.

In erster Instanz vor dem Landgericht Köln (Az:31 O 1066/97) hatten die Stuttgarter noch recht bekommen. Die Verwendung der Buchstaben S, C und V für Volvo-Modelle sei unzulässig, da ein Großteil der Verbraucher sie mit den 1993 eingeführten Mercedes-Klassifizierungen verwechseln könnte. Die Ford-Tochter "verwässere" mit ihren Modell-Kennzeichnungen das Klassifizierungssystem von Mercedes und stelle es auf längere Sicht sogar vollständig in Frage. Dem widersprachen jetzt die Richter-Kollegen vom Oberlandesgericht. Volvos Typenbezeichnungen täuschten nicht über die Herkunft der Fahrzeuge, urteilten die OLG-Richter. Die von DaimlerChrysler ins Feld geführte Gefahr einer Verwechslung mit Mercedes-Fahrzeugen bestehe nicht.