Urteil Schwäbisch- schwedischer Kürzel-Kampf
Ähnliches gilt für den Volvo V70 und die V-Klasse oder den C70 und die C-Klasse. Das von dem Autohersteller Volvo für seine Autos verwendete Kennzeichnungssystem verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit diesem Urteil wiesen die Kölner Richter (AZ 6 U 115/00) jetzt die Klage von DaimlerChrysler ab.
In erster Instanz vor dem Landgericht Köln (Az:31 O 1066/97) hatten die Stuttgarter noch recht bekommen. Die Verwendung der Buchstaben S, C und V für Volvo-Modelle sei unzulässig, da ein Großteil der Verbraucher sie mit den 1993 eingeführten Mercedes-Klassifizierungen verwechseln könnte. Die Ford-Tochter "verwässere" mit ihren Modell-Kennzeichnungen das Klassifizierungssystem von Mercedes und stelle es auf längere Sicht sogar vollständig in Frage. Dem widersprachen jetzt die Richter-Kollegen vom Oberlandesgericht. Volvos Typenbezeichnungen täuschten nicht über die Herkunft der Fahrzeuge, urteilten die OLG-Richter. Die von DaimlerChrysler ins Feld geführte Gefahr einer Verwechslung mit Mercedes-Fahrzeugen bestehe nicht.